Der Herbst – Hochsaison für Grippe und Co. Ausgaben für Medikamente oder Ärzte sind Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung Geld zurückbringen. Wie genau, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Krankheiten richtig absetzen
- Was haben Krankheitskosten mit Steuern zu tun?
- Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
- Reicht ein ärztliches Attest als Nachweis aus?
- Was ist mit Erstattungen der Krankenkasse?
- In welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?
- Wann kann ich die Krankheitskosten absetzen?
- Wo trage ich die Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?
Kurz & knapp
- Ausgaben rund um die Gesundheit senken als Krankheitskosten die Steuer
- Allerdings muss die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden
- Rezept bzw. ärztliche Verordnung und Arztrechnungen unbedingt vorlegen
Was haben Krankheitskosten mit Steuern zu tun?
Nicht nur die Gesundheit leidet während der Krankheitszeit. Auch der Geldbeutel. Denn nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle Medikamente.
Doch hier hilft das Finanzamt: Wird dir ein Medikament vom Arzt verschrieben und nicht von der Krankenkasse bezahlt, kannst du einen Teil der Ausgaben von der Steuer abziehen. Diese Krankheitskosten gibst du einfach in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen an.
Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
Grundsätzlich kannst du alle Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass die Kosten als Folge von Krankheiten oder auch Unfällen entstanden sind. Für typische Berufskrankheiten gilt: Diese können eventuell auch in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt werden.
Arztkosten
Hierzu zählen alle Kosten, die rund um eine ärztliche Behandlung entstanden sind. Dabei ist es egal, ob die Ausgaben für eine ärztliche, stationäre oder ambulante Behandlung angefallen sind.
Voraussetzung für den steuerlichen Abzug: Dein Behandler hat eine Zulassung. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben vom:
- Hausarzt
- Zahnarzt
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Logopäden
- Heilpraktiker
Aufenthalt im Krankenhaus
Auch Krankenhauskosten kannst du absetzen – selbst Zuzahlungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer. Kosten für Telefon oder Fernseher gehören aber nicht in die Steuererklärung.
Medikamente
Medikamente können in der Steuererklärung generell nur angesetzt werden, wenn eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept vorliegt. Auch frei verkäufliche Medikamente sind abzugsfähig, wenn ein Arzt sie verordnet hat.
Attest bei chronischen Krankheiten
Rezeptgebühren
Ausgaben für Rezeptgebühren und per Privatrezept verordnete Medikamente darfst du in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Lass dir daher immer eine Quittung ausstellen. Gehst du regelmäßig zur gleichen Apotheke, bietet diese für registrierte Kunden oft einen zusätzlichen Service an. Am Ende des Jahres kann man einen Kontoauszug aller gekauften Medikamente erhalten.
Fahrtkosten
In der Regel kosten nicht nur Medikamente oder Behandlungen Geld. Auch die Fahrten zum Arzt oder in die Klinik müssen bezahlt werden. Und auch diese Kosten kannst du absetzen.
- Mit den Öffis: Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, kannst du die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung eintragen. Hebe also die Fahrkarten als Nachweis gut auf.
- Mit dem Pkw: Fährst du mit dem Auto, kannst du eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen.
Du besuchst einen Spezialisten in einer anderen, weiter entfernten Stadt? Dann kannst du neben den Fahrtkosten auch Ausgaben für Übernachtungen absetzen.
Medizinische Hilfsmittel
Hilfsmittel erleichtern den Alltag kranker Menschen – und sind daher grundsätzlich als Krankheitskosten abzugsfähig. Wichtig ist, dass dein Arzt dir vor dem Kauf durch ein Attest bestätigt, dass das Hilfsmittel für dich medizinisch notwendig ist.
Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Hilfsmittel im engeren und weiteren Sinne:
Hilfsmittel im engeren Sinne
Zu den medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne zählen Gegenstände, die ausschließlich von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung angeschafft werden, um ein Leiden zu lindern. Für einen gesunden Menschen bringen diese Hilfsmittel keine Vorteile. Die Ausgaben dafür sind generell als Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzbar.
Zu den Hilfsmitteln im engeren Sinne zählen typischerweise Kosten für
- Rollstuhl
- Brille
- Zahnersatz
- Prothesen
- Hörgerät mit Batterien
- Gehilfen
- Schuheinlagen
Hilfsmittel im weiteren Sinne
Diese Hilfsmittel können nicht nur von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung genutzt werden, sondern auch von gesunden Menschen. So erleichtern sie den Alltag oder werden zur Gesundheitsvorsorge eingesetzt.
Daher erkennt das Finanzamt die Kosten nur an, wenn die medizinische Notwendigkeit bereits vor dem Kauf durch ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wurde.
Übrigens: Die Gebühr für das amtsärztliche Attest kannst du dann ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Ausgaben? Dann gelten die Kosten übrigens auch als genehmigt.
Zu den Hilfsmitteln im weiteren Sinne zählen typischerweise
- Gesundheitsschuhe
- Spezialbetten
- Massagegerät
- Fahrradergometer
Behandlungen
Auch medizinische Behandlungen reduzieren als Krankheitskosten deine Steuer. Wie so oft gilt auch hier: Du brauchst eine ärztliche Verordnung, die nachweist, dass du die Behandlung oder das Medikament tatsächlich benötigst. Grundsätzlich gilt: Erst die Verordnung einholen und dann mit der Behandlung beginnen. Diese Reihenfolge erhöht die Chancen auf einen steuerlichen Abzug.
Vorbeugen ist besser als heilen?
Zu den medizinischen Behandlungen gehören beispielsweise
- Krankengymnastik
- Physiotherapeutische Behandlung
- Psychotherapeutische Behandlung
- Logopädische Behandlung
- Akupunktur
- Beiträge zu Selbsthilfegruppen
- Heimdialyse
Eine Augen-Laser-Operation ist immer von der Steuer absetzbar, auch ohne ärztliche Verordnung.
Alternative Behandlungsmethoden
Pflegeheim
Die altersbedingte Unterbringung im normalen Altenheim wird leider nicht als Krankheitskosten anerkannt. Aber Ausgaben für deine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim (auch Verpflegung) oder der Pflegeabteilung eines Altenheims kannst du von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn du erst im Laufe der Zeit krank oder pflegebedürftig wirst.
Wird der eigene Haushalt bei einem Umzug in ein Seniorenstift aufgelöst, wird von den Pflege- und Krankheitskosten aber pauschal eine sogenannte Haushaltsersparnis abgezogen. Diese ist so hoch, wie der Grundfreibetrag und beträgt in 2021 9.744 Euro bzw. 812 Euro pro Monat.
Achtung: Auch bei pflege- oder krankheitsbedingter Unterbringung greift die sogenannte zumutbare Belastung.
Einen Teil der Kosten musst du also selbst tragen. Aber für diesen „steuerlichen Eigenanteil“ kannst du eine weitere Steuerermäßigung bis zu 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen.
Pflegst du Angehörige selbst und nimmst den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch? Dann kannst du die Kosten für eine ambulante Pflegekraft zusätzlich als Krankheitskosten abziehen.
Kur
Ausgaben für eine Kur senken deine Steuer. Voraussetzung ist, dass die Kur zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig ist und eine andere Behandlungsweise nicht oder kaum Erfolg verspricht. Das solltest du dem Finanzamt durch ein amtsärztliches Attest oder Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachweisen.
Zudem muss die Kur unter ärztlicher Kontrolle stattfinden. Ausnahme hier ist die Klimakur, bei der eine positive Wirkung schon durch das günstige Klima zustande kommt.
Kurkosten sind beispielsweise:
- Arztkosten
- Medikamente
- Heilmittel
- Gebühren für Atteste oder Bescheinigungen
- Bäder
- Massagen
- Kurtaxe
- Kosten für An- und Abreise sowie
- Unterbringung
- Verpflegung
- Fahrtkosten
Verpflegungskosten werden nicht voll anerkannt. Diese musst du um die sogenannte Haushaltsersparnis von 20 Prozent kürzen.
Wenn das Kind in Kur war
- Das Kind muss während der Kur in einem Kinderheim untergebracht sein.
- Hast du dein Kind begleitet? Dann muss die vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung unbedingt beinhalten: dass und warum der Kurerfolg auch bei einer Unterbringung außerhalb des Kinderheimes gewährleistet ist.
- Bei minderjährigen Kindern sind auch die Kosten der Begleitperson von der Steuer abzugsfähig.
Reicht ein ärztliches Attest als Nachweis aus?
Kein Abzug ohne Nachweis. Das gilt vor allem bei den Krankheitskosten. Neben einem üblichen Kaufbeleg verlangt das Finanzamt hier außerdem einen Nachweis für die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung. Hierzu brauchst du meist eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept.
Hast du beispielsweise eine Sehschwäche und brauchst eine Brille? Dann reicht üblicherweise die einmalige Vorlage des Rezeptes aus. Bei dem zukünftigen Kauf einer Brille weise das Finanzamt einfach darauf hin.
Was ist mit Erstattungen der Krankenkasse?
Du kannst nur Kosten absetzen, die du tatsächlich auch bezahlt hast. Daher musst du Erstattungen von Krankenkassen, dem Arbeitgeber oder der Beihilfe von deinen Gesamtkosten abziehen.
Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: mit WISO Steuer. Das Programm rechnet automatisch aus, welchen Wert du als Krankheitskosten von der Steuer absetzen kannst.
In welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?
Hier sparst du leider nicht in kompletter Höhe. Denn außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Nur der Teil, der über dieser Grenze liegt, reduziert deine Steuer. Die zumutbare Belastung hängt von der Höhe deiner Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab.
Wann kann ich die Krankheitskosten absetzen?
Ausgaben für Krankheitskosten kannst du in dem Kalenderjahr absetzen, in dem du die Kosten bezahlt hast. Wann sie tatsächlich entstanden sind, ist egal. Denn im Steuerrecht gilt das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Beispiel: Krankheitskosten absetzen
- präventive Maßnahmen
- Private Ausgaben für Desinfektionsmittel oder Alltagsmasken
Wo trage ich die Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?
Anlaufpunkt für deine Kosten ist die Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung. Hier ist Rechnen angesagt. Addiere alle angefallenen Kosten und trage die Gesamtsumme in Zeile 13 ein.
Einfacher geht’s mit WISO Steuer
Du musst die einzelnen Kosten angeben – das Programm rechnet die Gesamtsumme anschließend für dich aus. Und das Beste daran: WISO Steuer ermittelt sogar deine zumutbare Belastung für dich!
Deine Kosten trägst du unter Daten erfassen > Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein.