Ausgaben fĂĽr die Kinderbetreuung mindern die Steuer. Doch Vorsicht: Der Lohn fĂĽr Au-pair sollte niemals bar gezahlt werden. Denn dann macht der Fiskus einen Strich durch die Rechnung. Worauf auĂźerdem noch zu achten ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Au-pair als Hilfe bei der Kinderbetreuung
Viele Familien lassen sich bei der Betreuung ihrer Kinder durch ausländische Au-pairs unterstützen. Neben dieser Hauptaufgabe sollen Au-pairs bei leichten Haushaltsarbeiten mithelfen. Dafür zahlen die Gasteltern ein Taschengeld von 260 Euro pro Monat. Auch gewähren sie freie Kost und Logis, tragen die Beiträge zur Kranken- und Unfallversicherung und ggf. die Vermittlungsprovision. Häufig auch die Reisekosten sowie Kosten für eine Monatskarte des örtlichen Nahverkehrs sowie für Sprachkurse.
Ein Au-pair-Verhältnis ist weder eine geringfügige Beschäftigung noch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Vielmehr handelt es sich um ein „Betreuungsverhältnis besonderer Art“, für das keine Sozialabgaben und auch keine Pauschalabgaben zu zahlen sind.
Wer bar zahlt, erhält keinen Steuervorteil
Du hast ein Au-pair aufgenommen? Dann kannst du einen Teil der Ausgaben vom Finanzamt zurĂĽckholen. Diese Kosten kannst du jedoch nur als Sonderausgaben ansetzen, wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Au-pair besteht. Auch musst du das Taschengeld per Ăśberweisung bezahlt haben.
Wie setze ich ein Au-pair von der Steuer ab?
FĂĽr die Kosten eines Au-pairs kommen 2 SteuervergĂĽnstigungen in Betracht:
- Kinderbetreuungskosten: Die Kosten sind zu zwei Drittel bis max. 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Kosten sind zu 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Falls du mittels Au-pair-Vertrag nachweist, dass das Au-pair so gut wie ausschlieĂźlich die Kinder hĂĽten soll, kannst du die Aufwendungen in vollem Umfang als Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Falls im Au-pair-Vertrag keine Angaben zum Zeitanteil für Kinderbetreuung und Haushaltsarbeiten enthalten sind, kannst du die Hälfte als Kinderbetreuungskosten und die andere Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Au-pair als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Es kommt auch vor, dass Au-pairs keine Kinder betreuen, sondern wie Hausangestellte tätig sind. Hier kann die Beschäftigung auf zwei Arten erfolgen:
- Minijob: Als geringfügige Beschäftigung mit unter 520 Euro Monatslohn
- Aushilfsjob: Kurzfristige Beschäftigung von längstens 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr
Bei geringfügiger Beschäftigung können die Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung können die Aufwendungen – ebenso wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen – mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wichtig: Bei einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Beitragspflichtig ist neben der Vergütung auch der Sachbezugswert für freie Unterkunft und Verpflegung.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können die Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro.
Au-pair bereits bar bezahlt?
Gib trotzdem die Kosten in der Steuererklärung an. Diese werden im Normalfall wie beantragt durchgehen, denn seit 2008 ist nicht mehr erforderlich, dass Rechnung und Kontoauszug der Steuererklärung beigefügt werden. Für die Steuererklärung gelten damit die allgemeinen Regeln: Die Ausgaben können ohne Belege im Steuerformular eingetragen werden, und im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte die Vorlage der Belege anfordern. Jedenfalls sind die Belege nun nicht mehr – wie etwa bei Spenden – materiell-rechtliche Voraussetzung für den Steuerabzug. Im Übrigen erleichtert der Verzicht auf die Einreichung der Belege auch die elektronische Steuererklärung, weil die Belege nun nicht mehr auf dem Postwege nachgesandt werden müssen.
Finanzamt akzeptiert nur Ăśberweisungen
Hat dein Au-pair kein Konto und will den vereinbarten Lohn jeden Monat bar in die Hand? Damit der Steuervorteil nicht verloren geht, ist ein Konto ein Muss. Denn ohne Überweisung ist kein Ansatz der Kosten möglich – weder als Sonderausgaben noch als haushaltsnahe Dienstleistungen.