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Au-pair steuerlich absetzen

Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistung?

Ausgaben für die Kinderbetreuung geben einen Vorteil bei der Steuer. Kann man auch ein Au-pair steuerlich absetzen? Was, wenn auch Hilfe im Haushalt geleistet wird? Worauf zu achten ist, fassen wir zusammen.

Kurz & knapp

  • Ausgaben für den Au-pair können als Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden
  • Du musst das Geld per Überweisung gezahlt haben
  • WISO Steuer hilft dir bei der Eingabe deiner Au-pair-Kosten

Au-pair als Hilfe bei der Kinderbetreuung

Brauchst du Hilfe bei der Betreuung deiner Kinder, kann ein ausländischer Au-pair eine Möglichkeit für dich sein. Neben dieser Hauptaufgabe helfen Au-pairs meist auch bei leichten Haushaltsarbeiten mit. Im Gegenzug fallen für dich meist folgende Kosten an:

  • ein Taschengeld von 280 Euro pro Monat
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Beiträge zur Kranken- und Unfallversicherung
  • Vermittlungsprovision
  • Reisekosten
  • Kosten für eine Monatskarte des örtlichen Nahverkehrs
  • Kosten für Sprachkurse

Zählen Au-pairs als Minijobber?

Ein Au-pair-Verhältnis ist weder eine geringfügige Beschäftigung noch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Vielmehr handelt es sich um ein „Betreuungsverhältnis besonderer Art“, für das keine Sozialabgaben und auch keine pauschalen Steuern zu zahlen sind.

Wie setze ich ein Au-pair von der Steuer ab?

Du hast 2 Möglichkeiten, um dein Au-pair steuerlich abzusetzen:

  1. Kinderbetreuungskosten
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Möglichkeit 1: Kinderbetreuungskosten

Hier geht es um alle Kosten, die rund um die Betreuung deiner Kinder anfallen. Davon werden 2/3 berücksichtigt. Maximal 4.000 Euro werden von der Steuer abgezogen.

Um dein Au-pair als Kinderbetreuungskosten abzusetzen, gibt es diese Voraussetzungen:

  • dein Kind ist unter 14 Jahre alt
  • es ist dein leibliches Kind oder Pflegekind
  • das Kind lebt in deinem Haushalt

Möglichkeit 2: haushaltsnahe Dienstleistung

Packt dein Au-pair auch im Haushalt an, gehören diese Ausgaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. In diesem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro. So gibt’s einen Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro für dich.

Au-pair-Kosten aufteilen – wie geht das?

Du hast 2 Möglichkeiten, um deine Au-pair-Kosten abzusetzen: Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn deine Betreuungshilfe sowohl die Kinder hütet, als auch leichte Hausarbeiten macht, musst du deine Gesamtausgaben aufteilen. Aber wie? Ein Blick in den Arbeitsvertrag zeigt es dir.

Keine Angaben im Arbeitsvertrag

Falls im Vertrag keine Angaben enthalten sind, wie viel Arbeitszeit für jede Aufgabe bestimmt ist, geht das Finanzamt von einem Verhältnis von 50/50 aus. Du trägst in deiner Steuererklärung also 50 Prozent deiner Au-pair-Kosten als Kinderbetreuungskosten und 50 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung ein.

Festgeschriebene Arbeitsstunden für die Aufgabenbereiche

Anders sieht es aus, wenn im Arbeitsvertrag bereits festgeschrieben ist, wie hoch der Anteil an der Arbeitszeit für Kinderbetreuung und für Haushaltsarbeiten ist. Dementsprechend teilst du auch die Kosten für den Au-pair auf.

Beispiel Familie

Beispiel: Kosten für den Au-pair aufteilen

Stefan und Stefanie haben ein Au-pair bei sich aufgenommen. Im Vertrag wurde festgelegt, dass 80 Prozent der Arbeitszeit für die Kinderbetreuung bestimmt ist. 20 Prozent sind für Haushaltsaufgaben. Der Au-pair hat sie insgesamt 6.000 Euro gekostet.

  • 6.000 Euro x 80 % = 4.800 Euro
  • 6.000 Euro x 20 % = 1.200 Euro

Ergebnis: Stefan und Stefanie können 4.800 Euro als Kinderbetreuungskosten und 1.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben.

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Nur Bares ist Wahres

Damit das Finanzamt deine Ausgaben für den Au-pair akzeptiert, musst du sie per Überweisung gezahlt haben. Dazu zählt auch das vereinbarte Taschengeld. Ohne Überweisung ist kein Ansatz der Kosten möglich – weder als Sonderausgaben noch als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Au-pair ohne Kinderbetreuung

Es kommt auch vor, dass Au-pairs keine Kinder betreuen, sondern wie Hausangestellte tätig sind. Hier hast du wieder 2 Möglichkeiten, die Kosten abzusetzen:

Es gibt eine vorgeschriebene Arbeitsaufteilung

Schau im Arbeitsvertrag oder deiner Rechnung nach. Wenn hier die Haushaltsaufgaben deines Au-pairs klar vorgegeben sind, kannst du die Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. In diesem Fall werden dir 20 Prozent anerkannt, bis zu einem Rechnungsbetrag von 20.000 Euro. Deine Steuern werden so um bis zu 4.000 Euro gesenkt.

Keine Aufteilung der Aufgaben vorhanden

Wird weder im Arbeitsvertrag noch in der Rechnung aufgezeigt, dass dein Au-pair für den Haushalt zuständig ist, teilst du die Kosten hälftig auf. Das heißt: 50 Prozent der Rechnung trägst du als Kinderbetreuungskosten ein und 50 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung.

Au-pair in die Steuererklärung eintragen

Du hast einen Au-pair zur Unterstützung zu Hause gehabt? Die Ausgaben für Taschengeld & Co. kannst du in deiner Steuererklärung eintragen. Das geht so:

Kinderbetreuung vom Au-pair in die Steuererklärung eintragen

Der Anteil der Kosten, der für die Kinderbetreuung anfällt, gehört in den Bereich Persönliches > Kinder.

Der Anteil der Kosten, der für die Kinderbetreuung anfällt, gehört in den Bereich Persönliches > Kinder.

Haushaltsnahe Dienstleistung vom Au-pair in die Steuererklärung eintragen

Die Kosten für die Haushaltsaufgaben, die dein Au-pair erledigt hat, trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

Die Kosten für die Haushaltsaufgaben, die dein Au-pair erledigt hat, trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

FAQ: Au-pair von der Steuer absetzen

Ja, du kannst deine Ausgaben als Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Hat er auch Aufgaben im Haushalt übernommen, ist der Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
Dazu zählen beispielsweise das Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Vermittlungsgebühren, Sprachkurse und Fahrkarten für Bus und Bahn.
Nein, denn dann erkennt das Finanzamt deine Kosten nicht an. Damit du einen Steuervorteil bekommst, musst du das Taschengeld überweisen.
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