Mit zusätzlichen Zahlungen vom Arbeitgeber können sich Arbeitnehmer ein finanzielles Polster aufbauen. Doch viele nutzen diese Sparmöglichkeit nicht und verschenken damit Geld. Wir zeigen, warum man nicht auf vermögenswirksame Leistungen verzichten sollte und was in die Steuererklärung gehört..
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldleistungen des Arbeitgebers, die du in bestimmte Anlageformen investieren kannst
- VL können für verschiedene Zwecke verwendet werden – zum Aufbau von Vermögen, zur Altersvorsorge oder zur Finanzierung von Weiterbildungen
- Anlageformen für VL sind zum Beispiel Bausparverträge, Aktienfonds, Sparpläne oder Riester-Verträge
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt: VL) sind regelmäßige Sonderzahlungen, die du von deinem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erhältst. Diese leistet er entweder freiwillig oder aufgrund einer Regelung in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz. Dabei überweist dein Arbeitgeber den Bonus nicht zusammen mit deinem Lohn beziehungsweise Gehalt, sondern zahlt monatlich auf eine Sparanlage deiner Wahl ein. Mögliche Sparformen können sein:
- der Bausparvertrag
- die Tilgung eines Baukredits
- die Fonds- oder Banksparpläne
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung. Der Arbeitgeber ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn es eine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt.
In der Regel können diese Personen vermögenswirksame Leistungen erhalten:
Wer hat keinen Anspruch auf VL?
Wie viel bekomme ich von meinem Arbeitgeber?
Ob und wie viel du bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber, Beruf oder der Branche ab. Die Höchstgrenze der Förderung durch deinen Arbeitgeber beträgt jedoch 480 Euro pro Jahr beziehungsweise 40 Euro im Monat.
Die vermögenswirksamen Leistungen zielen vor allem darauf ab, Geringverdiener beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Diese Möglichkeit solltest du dir nicht entgehen lassen. Denn selbst wenn monatlich nur kleinere Beträge eingezahlt werden, können sich zum Ende der Laufzeit einige Tausend Euro ansparen – und das ganz ohne Aufwand dich.
Kann ich VL aus eigener Tasche aufstocken?
Auf jeden Fall. Du kannst beispielsweise auf den maximalen Förderbetrag von 40 Euro pro Monat aufstocken, falls dein Arbeitgeber weniger oder gar nicht zahlt. Du kannst aber auch einen beliebigen anderen Betrag festlegen, der von deinem Arbeitgeber von deinem Lohn abgezogen und auf die Sparanlage eingezahlt wird.
Antrag auf vermögenswirksame Leistungen
Sind vermögenswirksame Leistungen in deinem Vertrag nicht geregelt, solltest du dennoch nicht sofort aufgeben: Erkundige dich beim Betriebsrat beziehungsweise bei der Personalabteilung, ob die Leistung nicht doch ausgezahlt wird oder sprich deinen Arbeitgeber direkt an.
Wird dir die vermögenswirksame Leistung bestätigt, musst du dich nur noch bei deinem Anlageinstitut – also zum Beispiel Bank oder Bausparkasse – über mögliche Anlageformen beraten lassen. Deine Bank händigt dir dann ein Formular aus, das du deinem Arbeitgeber vorlegen musst – und das war’s auch schon!
Wie lange ist die Laufzeit?
Auf das Ersparte kannst du nicht jederzeit zugreifen. Denn Sinn und Zweck ist es, über einen längeren Zeitraum Geld anzusparen. Deswegen beträgt die Mindestlaufzeit eines VL-Vertrags 7 Jahre. Davon zahlt der Arbeitgeber 6 Jahre lang ein, im 7. Jahr muss das Geld ruhen. Nach Ablauf der Frist kannst du dich entscheiden, ob du die Anlage auflösen oder selbst weiter einzahlen möchtest.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Laufzeit? 3 Möglichkeiten
Im Idealfall passiert nichts. Wenn dein bisheriger und zukünftiger Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung zahlt, kann der Vertrag in der Regel problemlos übernommen werden. Doch was ist, wenn der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksame Leistung gewährt? Dann hast du folgende Möglichkeiten:
1. Du zahlst selbst in das Spardepot ein
Auch wenn dein neuer Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, vermögenswirksame Leistung zu erbringen, muss er deinen freiwilligen Anteil dennoch umleiten. Dieser wird dann von deinem Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber auf das Spardepot eingezahlt.
2. Du lässt den Vertrag ruhen
Wenn du nicht aus privater Tasche einzahlen möchtest, kannst du den Vertrag auch stilllegen lassen. Der Vorteil dabei ist, dass du die staatlichen Förderungen nicht verlierst. Allerdings kannst du auch erst nach Ablauf der 7 Jahre auf das Ersparte zugreifen.
3. Du kündigst den Vertrag vorzeitig
Auch wenn es möglich ist, den Vertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen, ist es nicht empfehlenswert. Denn in diesem Fall verlierst du die gesamte Arbeitnehmer-Sparzulage durch den Staat. Nur wenn du nach Vertragsschluss deinen Job verlierst und mindestens 1 Jahr arbeitslos bist oder in die Selbstständigkeit wechselst, bleibt dir der staatliche Zuschuss trotz vorzeitiger Kündigung erhalten.
Hier schafft jeder die Steuer
VL-Sparen: So kann ich anlegen
Du kannst selbst entscheiden, auf welche Anlageform der Arbeitgeber einzahlen soll. Dabei hast du folgende 4 Möglichkeiten:
1. Anlageform: Bausparvertrag
Diese Anlageform eignet sich besonders, wenn du den Kauf einer Immobilie planst. Dann ist es auch möglich, die staatlich bezuschusste Wohnungsbauprämie zu erhalten, die du bei deiner Bausparkasse beantragen kannst. Die Guthabenverzinsung ist hier zwar nicht sehr hoch, allerdings kann das anschließende Bauspardarlehen im Fall eines Immobilienkauf durchaus lohnenswert sein.
Aber auch wenn du bereits eine Immobilie besitzt, kann sich der Bausparvertrag lohnen. Planst du zum Beispiel einen größeren Umbau oder eine Renovierung, baust du durch diese Anlage Kapital auf.
Wann lohnt sich der Bausparvertrag so richtig?
2. Anlageform: Banksparplan
Der Banksparplan eignet sich am besten, wenn du einfach nur Geld ansparen möchten, welches nicht in eine Immobilie investiert werden soll. Der Vorteil dieser Anlageform: Sie ist sehr sicher und hat meist eine höhere Rendite. Allerdings bekommst du in diesem Fall keine staatlichen Zuschüsse, wie die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Wann lohnt sich das Warten?
Zwar kannst du ohne die staatliche Förderung weniger ansparen, es gibt jedoch auch keine Sperrfrist von 7 Jahren. Dennoch kann es sich lohnen, bis zum Laufzeitende zu warten: Bei vielen Banken winkt dann eine Bonuszahlung auf das Sparguthaben.
3. Anlageform: Fondssparen
Das Fondssparen ist ebenfalls für diejenigen interessant, die nicht explizit für einen Immobilienerwerb sparen. Im Vergleich zum Banksparplan, hat das Fondssparen eine höhere Rendite, ist jedoch auch deutlich risikoreicher. Denn hier wird in Aktienfonds investiert, deren Rendite im Vorfeld nur schwer einzuschätzen ist.
Welche Grenzen gibt es?
Auch hier ist eine staatliche Förderung möglich. Die Einkommensgrenze liegt in diesem Fall bei
- 20.000 Euro für Singles und
- 40.000 Euro für Verheiratete.
4. Anlageform: Baufinanzierung
Wenn du bereits einen Kredit für den Kauf eines Eigenheims aufgenommen hast, bietet es sich an, die VL für die Finanzierung des Kredites zu verwenden. Dein Arbeitgeber zahlt den monatlichen Betrag dann einfach auf dein Darlehenskonto ein.
Werden höhere Zahlungen akzeptiert?
Du solltest dich hier im Vorfeld informieren, ob deine Bank die zusätzlichen Zahlungen durch deinen Arbeitgeber auch akzeptiert.
Alternative: Die vermögenswirksame Leistung als Altersvorsorge
Du hast auch die Möglichkeit, anstelle einer klassischen Anlageform, das Geld in deine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Das rentiert sich vor allem dann, wenn du aufgrund eines zu hohen Einkommens in jedem Fall keine staatliche Förderung erhalten kannst.
Vor- und Nachteile beachten
Welche staatlichen Zuschüsse zur VL gibt es?
Arbeitnehmer-Sparzulage
Nicht nur der Arbeitgeber hilft beim Vermögensaufbau, auch der Staat greift Arbeitnehmern unter die Arme: mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie wird als steuer- und sozialabgabenfreier Zuschuss vom Finanzamt auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
Allerdings gibt es dafür folgende Bedingungen:
- Die vermögenswirksame Leistung zahlt der Arbeitgeber – zahlst du privat auf ein Sparkonto ein, wird das leider nicht zusätzlich gefördert.
- Die Höhe des zu versteuernden Einkommens liegt unter einer bestimmten Grenze – abhängig von der Anlageform. Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, verrät dir dein Steuerbescheid.
Wie und du einen Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage stellstund was du darüberhinaus berücksichtigen musst, kannst du in unserem Beitrag nachlesen:
Wohnungsbauprämie
Neben der Arbeitnehmer-Sparzulage haben Bausparer eine weitere Fördermöglichkeit: die Wohnungsbauprämie. Diese gibt es für Beiträge zu einem Bausparvertrag, die keine vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers sind. Anspruch darauf hat, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Bausparvertrag mit mindestens 50 Euro im Jahr bespart.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 9 Prozent der förderungsfähigen Aufwendungen, maximal jedoch 9 Prozent von 512 Euro bei Alleinstehenden und 9 Prozent von 1.024 Euro bei Paaren.
Auch hierfür gibt es die Bedingung: Dein zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr liegt unter
- 25.600 Euro bei Alleinstehenden
- 51.200 Euro bei Ehe-Paaren
So beantragst du die Wohnungsbauprämie
So profitierst du doppelt von den Zuschüssen
Du kannst sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie für ein und denselben Bausparvertrag erhalten. Einzige Bedingung: Vermögenswirksame Leistungen, die schon mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden, können nicht noch zusätzlich mittels Wohnungsbauprämie gefördert werden.
Liegen die Beträge, die in deinen Bausparvertrag eingezahlt werden, über dem Förderhöchstbetrag von 470 Euro, können die übersteigenden Beträge mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden –sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Achtung: Werden Beiträge für einen Bausparvertrag in einem Sparjahr nach Riester (Sonderausgabenabzug, Zulagen) gefördert, erhältst du in diesem Sparjahr für diesen Vertrag keine Wohnungsbauprämie mehr.
Ist die vermögenswirksame Leistung steuerpflichtig?
Die Besteuerung der VL während der Sparphase
Die VL durch deinen Arbeitgeber ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Dabei zahlt dein Arbeitgeber den vollen Betrag auf dein Sparkonto ein, die dafür anfallenden Steuern und Sozialabgaben werden in deiner Lohnabrechnung abgezogen. Damit fällt dein Nettoeinkommen etwas geringer aus. Ausnahme: VL als Altersvorsorge. Hier fallen Steuern erst bei der Auszahlung der Rente an.
Die Besteuerung der VL bei Auszahlung
Zinsen oder Kursgewinne etwa sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Aktuell wird dafür eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig.
Keine Besteuerung
Anders hingegen ist es bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Auf diese staatliche Förderung musst du keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Wo trage ich vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung ein?
Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen gehören in die Anlage VL. In WISO Steuer trägst du deine Daten unter Allgemeine Ausgaben > vermögenswirksame Leistungen ein. Wird dir das Thema nicht angezeigt, klicke auf „Thema hinzufügen“ und wähle den passenden Unterpunkt aus.

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