Riester Steuererklärung Titelbild

Riester-Rente

Mit der Altersvorsorge Steuern sparen

Wer in die Riester-Rente einzahlt, profitiert bei der Altersvorsorge auch steuerlich. Wie der Steuerbonus funktioniert und was für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir hier.


Kurz & knapp

  • In der Ansparphase kannst du von Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen durch den Sonderausgaben-Abzug profitieren
  • Durch die Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob für dich die staatlichen Zulagen oder der Sonderabgaben-Abzug vorteilhafter ist
  • Auf die Auszahlungen der Riester-Rente fällt Einkommensteuer an
  • Mit WISO Steuer kannst du deine Daten jedes Jahr einfach in die Steuererklärung eintragen lassen und sie komplett digital abgeben

Video: Riester-Rentenverträge

Wer riestert, profitiert entweder von Riester-Zulagen oder dem Steuerbonus. Deine Steuererklärung entscheidet, was besser für dich ist. Im Video erklären wir die Regeln dazu.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die du mit einem privaten Anbieter vertraglich vereinbarst. Vereinfacht funktioniert diese so: Du zahlst einen Teil in den Vertrag ein, einen Teil legt der Staat dazu. Unterstützt wirst du vom Staat dabei auf zwei Wegen: mit jährlichen Zulagen und Steuervorteilen.

Sobald du in Rente gehst, bekommst du das angesparte Kapital als monatliche Rente ausbezahlt. Diese musst du dann ebenso wie die gesetzliche Rente versteuern.

Wer darf riestern?

Egal, ob du Azubi oder Arbeitnehmer bist: Einen Riester-Vertrag abschließen kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Auch Bezieher von staatlichen Leistungen sind förderberechtigt.

Riester-Förderung Infografik

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Wie funktioniert die Förderung mit Riester-Zulagen?

Der Staat fördert Riester, indem er die regelmäßigen Einzahlungen in die Vorsorge durch Zulagen aufstockt. Diese werden direkt in den Riester-Vertrag überwiesen.

So hoch sind die Zulagen pro Jahr:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Person
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind ab Geburtsjahr 2008; 185 Euro pro Kind bis Geburtsjahr 2007
  • Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro. Voraussetzung: Du hast vor Vollendung deines 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abgeschlossen und die erste Zulage beantragt.
Achtung Icon

Achtung: Zulagen müssen beantragt werden

Willst du die Riester-Zulagen erhalten, musst du diese extra bei der staatlichen Zulagenstelle beantragen – und zwar jährlich. Das kann aber auch dein Riester-Anbieter übernehmen. Am einfachsten fährst du mit einem Dauerzulagen-Antrag.

 

Wichtig: Überprüfe unbedingt jährlich deine Benachrichtigungen zum Vertrag, ob du auch die Zulagen gutgeschrieben bekommen hast. Für 2021 kannst du die Zulage noch bis zum 31.12.2023 beantragen.

Wie viel muss ich in den Riester-Vertrag einzahlen?

Mindestbeitrag

Um Anspruch auf die Förderung zu haben, musst du den sogenannten Sockelbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Das sind mindestens 60 Euro pro Jahr bzw. 5 Euro im Monat.

Den vollen Bonus durch die Zulagen bekommst du, wenn du mindestens 4 Prozent deines Bruttoeinkommens des Vorjahres in deine Riester-Rente investierst. Von dieser Summe werden anschließend die Zulagen wieder abgezogen. Daraus ergibt sich dann dein persönlicher Beitrag im laufenden Jahr. Zahlst du weniger als 4 Prozent ein, erhältst du die Zulagen entsprechend nur anteilig.

Beispiel Rentner

Beispiel: So berechnet sich der persönliche Mindesteigenbeitrag

Stefanie ist Riester-Sparerin und Mutter von 2 Kindern, die 2010 und 2012 geboren wurden. Sie verdient 32.000 Euro im Jahr. Für ihre Riester-Rente bekommt sie die Kinderzulage in zweifacher Höhe. So berechnet sich ihr Eigenanteil:

  • 4 % des Bruttoeinkommens im Vorjahr: 1.280 Euro
  • abzüglich Grundzulage: 175 Euro
  • abzüglich Kinderzulage für Kind 1: 300 Euro
  • abzüglich Kinderzulage für Kind 2: 300 Euro

Ergebnis: Um von allen Zulagen profitieren zu können, muss Stefanie mindestens 505 Euro im Jahr bzw. 42 Euro im Monat einzahlen.

Maximalbeitrag

Grundsätzlich entscheidest du selbst, wie viel du über den Sockelbeitrag von 5 Euro pro Monat in die Riester-Rente regelmäßig einzahlen willst. Allerdings kannst du zusätzlichen zu den Zulagen die steuerliche Förderung nur bis zu dem Maximalbeitrag von 2.100 Euro erhalten. Deine Sparbeträge kannst du also nur bis zu diesem Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Liegst du mit deinen Einzahlungen darüber, bekommst du keinen Steuervorteil mehr auf den Mehrbetrag.

Wie bekomme ich den zusätzlichen Steuerbonus?

Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen kannst du bei der Riester-Rente durch den sogenannten Sonderausgaben-Abzug steuerlich profitieren: Die Beiträge, die du regelmäßig in deine Vorsorge einzahlst, kannst du bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro von der Steuer absetzen. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen und du musst du weniger Steuern zahlen.

Da die staatlichen Zulagen immer direkt in den Vertrag eingezahlt werden, werden sie auch immer von der Steuergutschrift abgezogen. Auf diese Weise wird die Doppelförderung durch Zulage und Sonderausgabe vermieden.

Ob deine Beiträge als Sonderausgabe berücksichtigt werden, prüft das Finanzamt in der sogenannten Günstigerprüfung. Deine Steuererklärung solltest du daher in jedem Fall abgeben. Ist die Steuerersparnis für dich höher aus als die Zulagen allein, bekommst du die Differenz als Steuererstattung vom Finanzamt.

Beispiel Rentner

Beispiel: Sparbeträge als Sonderausgaben

Stefan ist Single und hat ein Einkommen in Höhe von 52.000 Euro. Ohne einen Riester-Vertrag müsste er für das Jahr 2021 eigentlich 12.776 Euro an Einkommensteuer zahlen.
In seinen Riester-Vertrag zahlt er einen Sparbetrag von 2.100 Euro im Jahr ein: 175 Euro Grundzulage und 1.925 Euro Eigenbeitrag.

Die 2.100 Euro dürfen steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 49.900 Euro. Auf diese Summe muss Stefan aber im Jahr 2021 nur 11.955 Euro Einkommensteuer zahlen. Die Differenz zur Situation ohne Riester-Vertrag beträgt 821 Euro.

Allerdings wird davon noch die Zulage abgezogen, um eine Doppelförderung zu vermeiden: Stefan bekommt daher eine Steuererstattung in Höhe von 821 Euro – 175 Euro = 646 Euro.

Nicht alle profitieren steuerlich

Anspruch auf die Zulage haben zunächst nur Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das sind die sogenannten “unmittelbar Begünstigen“. Dazu gehören alle Angestellten, aber auch Beamte und Soldaten, Eltern in Elternzeit oder bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. Sogar einige Selbstständige können die Zulage erhalten, beispielsweise Mitglieder in der Künstler-Sozialkasse, Landwirte mit Beiträgen in die landwirtschaftliche Alterskasse oder in der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige.

Profitieren können aber auch Ehepartner, wenn sie nicht selber unmittelbar berechtigt sind. Abgeleitet vom Partner kann als “mittelbar” Berechtigter ebenfalls für einen eigenen Riester-Vertrag Zulagen erhalten. Allerdings nur, wenn beide sparen. Den zusätzlichen Sonderausgaben-Abzug für Mehr-Sparer erhält aber nur die erste genannte Gruppe, die unmittelbar berechtigt sind.

Staatliche Zulagen oder Abzug als Sonderausgaben: So funktioniert die Günstigerprüfung

Ob für dich die staatlichen Zulagen vorteilhaft sind oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgaben-Abzug höher ist, ermittelt das Finanzamt automatisch in der  Günstigerprüfung. Keine Sorge, die Prüfung fällt immer zu deinem Vorteil aus.

Um die Berechnung musst du dich nicht selbst kümmern. Aber um den Steuerbonus erhalten zu können, musst du unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Sobald das Finanzamt deine Steuererklärung hat, kann es die Prüfung durchführen.

Dabei werden die Zulagen und der Steuervorteil durch den Sonderausgaben-Abzug gegenübergestellt:

  1. Zuerst wird die Höhe deiner Steuer ohne den Sonderausgaben-Abzug ermittelt.
  2. Anschließend berechnet das Finanzamt, wie sich der Abzug als Sonderausgabe auf die Höhe deiner Steuer auswirkt.
  3. Die Differenz zeigt, ob sich die Zulage oder der Steuervorteil lohnt: Ist die mögliche steuerliche Entlastung niedriger als die Riester-Zulagen, bleibt es beim staatlichen Zuschuss. Ist die Entlastung höher, erhältst du zusätzlich zu den Zulagen auch den Sonderausgaben-Abzug.

Unter anderem berücksichtigt das Finanzamt diese Faktoren bei der Günstigerprüfung:

  • deinen persönlichen Steuersatz
  • deinen Familienstand
  • ob dein Ehepartner Anspruch auf die Zulagen hat
  • die Höhe der Beiträge

Haben du und dein Ehepartner jeweils Anspruch auf die Riester-Rente, führt das Finanzamt eine getrennte Günstigerprüfung durch. Ihr könnt also beide von jeweils einem Steuervorteil profitieren.

Wichtig: Das Finanzamt geht in seiner Prüfung immer davon aus, dass du die Zulagen erhalten hast – egal, ob du sie tatsächlich bekommen hast oder nicht. Daher solltest du die Zulagen unbedingt beantragen. Normalerweise übernimmt das immer der Riester-Anbieter für dich. Am einfachsten geht es mit einem Dauerzulagen-Antrag. So erhältst du jedes Jahr deine Zulage. Aber du solltest immer die jährlichen Vertragsunterlagen überprüfen!

Wie trage ich die Einzahlung für die Riester-Rentein die Steuererklärung ein?

Um vom Sonderausgaben-Abzug profitieren zu können, solltest du also Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben. Dann prüft das Finanzamt, ob dieser Steuervorteil für dich in Frage kommt (Günstigerprüfung). Gibst du die Steuererklärung nicht ab, verpufft auch dein Steuerbonus.

Das Gute ist: Nutzt du WISO Steuer, unterstützt dich die Software dich beim Ausfüllen mit vielen Tipps. Außerdem erhältst du Hinweise, falls du etwas korrigieren musst, damit eine höhere Steuererstattung rauskommt.

Es gibt noch mehr Vorteile: Hast du den Steuer-Abruf eingerichtet, kannst du beim Ausfüllen richtig Zeit sparen. Denn in der Regel bekommst du am Anfang des Jahres deine Jahresbescheinigung von deinem Riester-Anbieter, die dich über deine ausbezahlten Riester-Zulagen informiert. Auch das Finanzamt erhält sie elektronisch vom Anbieter. Deshalb kannst du mit dem Steuer-Abruf diese Daten automatisch in deine Steuererklärung eintragen lassen – ganz ohne Tippen.

In WISO Steuer gibst du deine Beiträge unter Allgemeine Ausgaben > Altersvorsorge- und Rentenversicherungen > Riester-Verträge > Altersvorsorgeverträge an.

Riester eintragen Steuer-Formular Screenshot

Bekommst du die Kinderzulage, machst Angaben dazu unter Allgemeine Ausgaben > Altersvorsorge- und Rentenversicherungen > Riester-Verträge > Kinderzulage.

Riester-Kinderzulage Steuererklärung eintragen Screenshot

Steuer-Abruf Logo Steuer-Abruf Logo

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Auszahlungsphase: Muss ich auf die Riester-Rente Steuern zahlen?

Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt in der Regel auch mit Zahlungen aus der gesetzlichen Altersrente. Wie bei allen Renteneinkünften gilt auch hier das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, auf die seit 2005 schrittweise umgestellt wird. Durch die Zulagen und den möglichen Sonderausgaben-Abzug gilt aber, dass die späteren Auszahlungen allerdings zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wichtig: Du kannst dir die Riester-Rente bereits vor deinem Regel-Rentenbeginn auszahlen lassen. Allerdings solltest du beachten, dass du dann die Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen musst. Auch hier gilt: Die Auszahlung muss versteuert werden.

In diesem Fall bleibt die Auszahlung steuerfrei

Grundfreibetrag:

Maßgeblich dafür, ob Rentner ihre Rente versteuern müssen oder nicht, ist außerdem der Grundfreibetrag: Liegst du mit deinem Einkommen darunter, musst du keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 10.604 Euro pro Person.

Kleinbetrags-Riester-Rente:

Wenn der Auszahlungsbetrag deiner monatlichen Rente nur 30 Euro pro Monat oder weniger betragen würde, darfst du die Riester-Auszahlung als Einmalauszahlung erhalten. In diesem Fall musst du auch keine steuerlichen Nachteile fürchten: Deine erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen.

Information zum Thema

Abgeltungssteuer bei der Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente fällt keine Abgeltungssteuer an. Dabei ist es egal, wie du sie ausgezahlt bekommst – monatlich oder als Einmalzahlung. Denn dabei handelt es sich um eine private Vorsorge und nicht um Kapitaleinkünfte. Das heißt aber auch: Es greift also auch nicht der Sparer-Pauschbetrag.

Wo gebe ich die Auszahlung der Riester-Rente in der Steuererklärung an?

Deine Auszahlungen erhältst du zwar monatlich als Rente, in der Steuererklärung musst du aber den gesamten Jahresbetrag eintragen. Damit du nicht jedes Jahr aufs Neue deine Daten eintippen musst, kannst du einfach den Steuer-Abruf nutzen. WISO Steuer übernimmt dann alle Daten, die dem Finanzamt vorliegen, direkt an die richtige Stelle in deiner Steuererklärung.

In WISO Steuer machst du deine Angaben unter Rentner > Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Riester in der Steuererklärung Screenshot

Wichtige Fragen rund um die Steuer bei der Riester-Rente

Kann ich die Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Ja. Bis zu 2.100 Euro pro Person und Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar. Dadurch wird deine Steuerlast gesenkt und du kannst eine Steuererstattung erhalten. Bei der Berechnung der Steuererstattung werden die Zulagen verrechnet.

Fällt auf die Auszahlung der Riester-Rente eine Steuer an?

Ja. Auf die Auszahlung der Riester-Rente musst du Einkommensteuer zahlen. Wie viel das ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Auf Zinsen und Dividenden im Rahmen deines Riester-Vertrages fällt aber keine Abgeltungssteuer an – auch in der Ansparphase.

Muss ich Abgeltungssteuer auf die Auszahlung der Riester-Rente zahlen?

Nein. Du darfst dir die Riester-Rente in einem Betrag auszahlen lassen, wenn deine monatliche Rente nur sehr gering ausfallen würde (Kleinbetragsrente). Außerdem darfst du dir bei Beginn der Rente bis zu 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals aus einem Riester-Vertrag auf einmal auszahlen lassen (Teilkapital-Auszahlungen). Auf alle diese Auszahlungen fällt keine Abgeltungssteuer an. Es sind also keine Kapitaleinkünfte, für die die Abgeltungssteuer greifen würde. Auch den Sparer-Pauschbetrag kannst du hier nicht anwenden.

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Quelle:

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