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Verspätungszuschlag & Mahnung

Steuererklärung zu spät abgeben: Wie teuer wird das?

Die Frist für die Abgabe der Steuerklärung verpasst? Leider kann das teuer werden. Bereits im ersten Monat nach Ablauf der Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat verlangeen. Wie der Verspätungszuschlag berechnet und wann das Finanzamt Mahnungen schickt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Verspätungszuschlag muss gezahlt werden, wenn man die Abgabefrist verpasst
  • Der Verspätungszuschlag droht demjenigen, der zur Abgabe der Steuerklärung verpflichtet sind
  • Reagiere auf die Mahnung vom Finanzamt, sonst werden mindestens 25 Euro pro Monat fällig
  • WISO Steuer spart Zeit bei der Steuererklärung

Verspätungszuschlag – was ist das?

Der Verspätungszuschlag ist ein Bußgeld, das das Finanzamt zur Steuer erhebt, wenn man die Steuererklärung verspätet abgibt. Das Finanzamt hat großes Interesse daran, die Steuererklärung rechtzeitig zu erhalten. Das nennt man dann fristgerecht. Um vorzubeugen, dass die Abgabe lange hinausgezögert wird, gibt es den Verspätungszuschlag. Am 31.10.2022 ist die Frist für die Steuererklärung 2021  abgelaufen. Wer zu spät abgibt, muss also mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Das Finanzamt rechnet den Verspätungszuschlag zur Steuerschuld hinzu oder zieht ihn von der Steuererstattung ab. Im schlimmsten Fall verwandelt sich so eine schöne Erstattung in eine Nachzahlung. Alle Details dazu findest du in deinem Steuerbescheid.

Wen betrifft der Verspätungszuschlag?

Nicht jeder muss sich vor dem Verspätungszuschlag fürchten. Verlangen kann ihn das Finanzamt nur, wenn man auch tatsächlich zur Abgabe verpflichtet ist bzw. vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde.

  • Zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist du beispielsweise bei bestimmten Steuerklassen-Kombinationen oder wenn du Lohnersatz wie Kurzarbeitergeld erhalten hast. Ob auch du mit einem Verspätungszuschlag rechnen musst, liest du in unserem Beitrag: Ist die Steuererklärung Pflicht?
  • Wenn du also deine Steuererklärung freiwillig abgibst, sie aber erst nach der Frist beim Finanzamt landet, wird kein Verspätungszuschlag festgesetzt. In diesem Fall liegt es in deinem eigenen Interesse, die Steuererklärung abzugeben – denn meist bringt eine freiwillige Steuererklärung eine Steuererstattung.

Bekomme ich eine Mahnung vom Finanzamt, wenn ich nicht rechtzeitig abgebe?

Ja, das Finanzamt schickt eine Mahnung, wenn du nicht rechtzeitig abgibst. Die erste Mahnung ist meistens eine Erinnerung. Du wirst nur darauf hingewiesen, dass du deine Steuererklärung noch nicht abgegeben hast. Dann solltest du trotzdem schnellstmöglich handeln und deine Steuer abgeben. Das geht besonders einfach mit WISO Steuer.

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Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Verspätungszuschlag Steuererklärung Mahnung Infografik

Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich festgelegt:

0,25 Prozent pro Monat

Der Verspätungszuschlag beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge), also auf den Betrag, den du nachzahlen musst.

Mindestens 25 Euro pro Monat

Der Zuschlag für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung muss, wenn er festgesetzt wird, mindestens 25 Euro pro Monat betragen. Es ist also ganz egal, ob du eine hohe Nachzahlung oder eine Erstattung erwartest.

Wie wird der Verspätungszuschlag berechnet?

Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, also der Steuer, die du zahlen musst. Wie aber berechnet das Finanzamt die Höhe, wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wurde? Ganz einfach: Du zahlst den Verspätungszuschlag nicht sofort ans Finanzamt, sondern erst, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast.

Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet. Der Zuschlag wird also auch berechnet, wenn du nur 1 Tag zu spät abgibst. Gibst du zum Beispiel 2 Monate und 10 Tage später als vorgesehen ab, zahlst du den Verspätungszuschlag für 3 Monate.

So berechnet das Finanzamt den Verspätungszuschlag:

  1.  Festsetzung der Steuer 
    • Grundlage für die Ermittlung des Verspätungszuschlags ist die Höhe deiner Steuer.
  2.  Verspätungszuschlag pro Monat
    • Dieser wird nach der Formel ermittelt: Festgesetzte Steuer x 0,25 Prozent = Verspätungszuschlag pro Monat.
  3.  Vergleich
    • Liegt der pro Monat ermittelte Betrag über 25 Euro, setzt das Finanzamt diesen Wert an. Liegt der Betrag darunter, wird der Mindestbetrag von 25 Euro angesetzt.
  4.  Endgültiger Verspätungszuschlag
    • Zum Schluss wird der Verspätungszuschlag noch zusammengerechnet: 25 Euro x Anzahl der verspäteten Monate = Höhe des Verspätungszuschlags.
Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Verspätungszuschlag bei zu später Abgabe

Stefan hat die Frist um 9 Monate versäumt und gibt danach seine Steuererklärung ab. Das Finanzamt setzt abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen eine Steuer von 14.500 Euro fest.

1. Berechnung Verspätungszuschlag pro Monat

  • Festgesetzte Steuer x 0,25 Prozent= 14.500 Euro x 0,25 Prozent = 36,25 Euro

2. Prüfung Mindestbetrag

  • 36,25 Euro > 25 Euro – > Es werden 36,25 Euro pro Monat angesetzt

3. Berechnung Verspätungszuschlag

  • 36,25 Euro x 9 Monate = 326,25 Euro

Ergebnis: Auf Stefans Steuernachzahlung von 14.500 Euro werden zusätzlich 326,25 Euro als Verspätungszuschlag erhoben.

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Wann muss der Verspätungszuschlag gezahlt werden?

Der Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall erhoben, wenn du die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Steuerjahres abgibst. Der Besteuerungszeitraum endet am 31.12. des jeweiligen Jahres. Entscheidend für den Verspätungszuschlag ist also der letzte Februartag des übernächsten Jahres.

Beispiel Rentner

Beispiel: Steuererklärung 2 Jahre zu spät abgeben

Stefan gibt seine Steuererklärung für das Jahr 2021 am 30.04.2023 ab.

  • Eigentliches Fristende: 31.07.2022
  • Ende der 14-Monats-Frist: 28.02.2023
  • Verspätungszuschlag: Zwangsläufig festgesetzt für die Monate August 2022 bis April 2023.

Glück gehabt: In diesen Fällen droht kein Verspätungszuschlag

Glücklicherweise gibt es gesetzliche Ausnahmen, in denen kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Diese Ausnahmen gelten für Fälle, in denen eigentlich zwangsläufig ein Zuschlag verlangt werden müsste. Das betrifft die Steuererklärungen, die auch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nicht abgegeben wurden.

Liegt bei dir also einer der nachstehenden Gründe vor, wird aus dem zwangsläufigen Verspätungszuschlag wieder eine Ermessensentscheidung. Dein Steuerfall wird dann also so behandelt, als hättest du die Frist nicht länger als 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums verpasst.

  • Du hast eine Fristverlängerung (rückwirkend) beantragt und der Antrag wurde genehmigt.
  • Du zahlst gar keine Steuer bzw. deine Steuer wird auf Null festgesetzt.
  • Du erhältst eine Steuererstattung.
  • Festgesetzte Vorauszahlungsbeträge und Abzugssteuern sind höher als die festgesetzte Steuer.

Ohne Verschulden kein Verspätungszuschlag

Du konntest nichts dafür, dass du die Frist verpasst hast? Dann wird auch kein Zuschlag von dir verlangt. Wichtig ist aber, dass du Einspruch einlegst und dem Finanzamt die Gründe für das Versäumnis erklären kannst. Es muss sich um einen Umstand handeln, den du selbst nicht hättest verhindern können – zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.

Aber Vorsicht: Hast du die Abgabefrist bereits mehrmals versäumt, wird das Finanzamt vermutlich keine Gnade walten lassen.

Wenn dein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Frist versäumt, macht das für das Finanzamt keinen Unterschied: Für sie gelten die gleichen Regelungen. Das Verschulden des Steuerberaters bzw. Lohnsteuerhilfevereins wird dir zugerechnet.

Kein Verspätungszuschlag in Rentnerfällen

Die Ausnahme gilt für die Fälle, in denen du davon ausgegangen bist, dass du keine Steuererklärung abgeben musst– das Finanzamt dich aber trotzdem dazu auffordert.

Das ist vor allem bei Rentnern der Fall, denen eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt wurde. Häufig werden sie erst Jahre später nach Auswertung von Rentenbezugsmitteilungen für zurückliegende Jahre abgabepflichtig, weil durch Rentenerhöhungen nun doch eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Im Schreiben des Finanzamts wird dann eine Frist zur Abgabe der Erklärung mitgeteilt. In diesen Fällen beginnt die Berechnung des Verspätungszuschlags erst mit Ablauf dieser neuen Frist – die Regelfrist zum 31.07. des Folgejahres gilt dann nicht. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur, wenn das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordert.

Rentner, die von sich aus zu dem Schluss kommen, durch Erhöhungen der Rente Steuererklärungen für alte Jahre abgeben zu müssen, sollten zusammen mit der Steuererklärung unbedingt eine sogenannte rückwirkende Fristverlängerung beantragen. Ansonsten muss der Verspätungszuschlag doch gezahlt werden!

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Keine Lust auf Verspätungszuschlag? Rechtzeitig handeln!

Ein Verspätungszuschlag kann teuer werden. Doch soweit muss es gar nicht erst kommen. Du weisst bereits vor Fristende, dass du nicht rechtzeitig mit der Erklärung fertig wirst?

Verspätete Abgabe – diese Möglichkeiten gibt es:

  1. Gib die Steuererklärung so schnell wie möglich ab
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  2. Beantrage ganz einfach beim Finanzamt eine Fristverlängerung 
    • Das kannst du auch formlos machen: Ein Anruf oder Brief ans Finanzamt genügt. Am besten gibst du gleich Gründe für die Verspätung an.
    • Allerdings liegt das letzte Wort beim Finanzamt: Der Antrag muss nicht unbedingt genehmigt werden.
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