Für viele Arbeitnehmer liegt der Arbeitsplatz weit vom Wohnort entfernt. Der Fahrtweg ist dabei oft mit zeitlichem und vor allem finanziellem Aufwand verbunden. Einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen? Das verspricht zumindest die Pendlerpauschale. Geringverdiener bleiben oft auf den Kosten sitzen. Und genau diesen Fall soll die Mobilitätsprämie auffangen!
Schnelleinstieg
- Was ist die Mobilitätsprämie?
- Mobilitätsprämie und Pendlerpauschale – Wo ist der Unterschied?
- Wer bekommt die Mobilitätsprämie?
- Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?
- So berechnet das Finanzamt die Mobilitätsprämie
- Wie stelle ich den Antrag für die Mobilitätsprämie?
- Fahrten zur Arbeit? Ganz einfach mit WISO Steuer eintragen!
Was ist die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Geringverdiener mit längeren Arbeitswegen. Die Förderung kann ab dem Steuerjahr 2021 erstmalig beantragt werden und läuft zunächst bis zum Steuerjahr 2026.
Es profitieren Steuerzahler, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und die mehr als 21 Kilometer zur Arbeit pendeln. Dies betrifft laut Bundesfinanzministerium rund 250.000 Beschäftigte. Dein Vorteil: Über die Mobilitätsprämie kannst du ab dem 20. Kilometer für jeden weiteren Kilometer 4,9 Cent Steuern zurückholen.
Mobilitätsprämie und Pendlerpauschale – Wo ist der Unterschied?
Der Weg zur Arbeit kann von der Steuer abgesetzt werden – und zwar mit der Pendlerpauschale. 30 Cent pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz darfst du bei der Steuer ansetzen. Ab 2021 sogar 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer, ab 2024 dann 38 Cent. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist vorerst bis Ende 2026 befristet. Mit dieser Anhebung soll den steigenden Spritkosten aufgrund der CO₂-Bepreisung Rechnung getragen werden.
Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Das bedeutet: Wenn du deine Steuererklärung abgibst, werden diese Kosten von deinen Einkünften abgezogen. Dadurch verringert sich dann deine Steuerlast.
Du bekommst die Pauschale also nicht ausgezahlt, sondern zahlst entsprechend weniger Steuern oder darfst sogar mit einer Rückerstattung rechnen. Wie viel du jeweils sparst, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab. Je höher die Einkünfte, desto höher der Steuersatz, desto mehr lässt sich sparen.
Was ist, wenn ich gar keine Steuern zahle?
Doch Steuern zahlen muss nur, wer ein Einkommen oberhalb des
hat. Wer also weniger verdient, zahlt keine Steuern und kann im ersten Schritt auch keine Steuern sparen. Wer also weit zur Arbeit fährt, aber wenig verdient, bleibt auf den Zusatzkosten sitzen.Ist die Erhöhung der Pendlerpauschale für Geringverdiener also ein Nullsummenspiel?
Nein, denn hier kommt die Mobilitätsprämie ins Spiel.
Fahrtkostenerstattung direkt aufs Konto!
Dass das ziemlich ungerecht ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb ist die Mobilitätsprämie ab 2021 auch für Geringverdiener möglich. Damit kannst du die erhöhten Fahrtkosten erstatten lassen. Diese gibt es ab dem 21. Entfernungskilometer.
Mobilitätsprämie vs. Pendlerpauschale – wo liegt der Unterschied?
Im Gegensatz zur Pendlerpauschale handelt es sich bei der Mobilitätsprämie nicht um Werbungskosten. Sondern um eine direkte Zahlung vom Finanzamt auf dein Konto.
Wer bekommt die Mobilitätsprämie?
Von der Mobilitätsprämie profitierst du, wenn du
- ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hast
- dein Arbeitsplatz mindestens 21 Kilometer vom Wohnort entfernt ist
Auszubildende sollten prüfen, ob sie die Prämie bekommen
Da Auszubildende oft während der Ausbildung wenig verdienen, könnten sie von der Mobilitätsprämie profitieren. Zumindest dann, wenn sie einen weiten Arbeitsweg haben.
Insgesamt soll die Mobilitätsprämie laut Bundesfinanzministerium circa 250.000 Beschäftigte entlasten. Sie ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet.
Auch für Fahrten zur Zweitwohnung
Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?
Grundlage für die Berechnung der Mobilitätsprämie ist die Entfernungspauschale. Ab 2021 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer, ab 2024 dann 38 Cent.
Aber: Die Berechnung ist etwas komplizierter. Letztlich beträgt die Mobilitätsprämie 14 Prozent auf die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Aber nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen eingehalten werden, gibt es tatsächlich Geld vom Staat.
Klingt kompliziert? Dann lass den Betrag einfach mit WISO Steuer automatisch ausrechnen und berücksichtigen.
So berechnet das Finanzamt die Mobilitätsprämie
Kilometer mal Pauschale mal 14 Prozent gleich Erstattung? Klingt logisch, aber es wäre nicht das deutsche Steuerrecht, wenn es so einfach wäre. Die Berechnung ist leider etwas komplizierter. Denn das Finanzamt berücksichtigt neben der Entfernung und der Pauschale auch die Höhe des zu versteuernden Einkommens, den Grundfreibetrag und den Arbeitnehmerpauschbetrag. So wird vereinfacht gesagt errechnet, wie viel Steuerersparnis Ihnen aufgrund der erhöhten Entfernungspauschale entgeht.
Beispiel: Prämie berechnen
Schritt 1: Entfernungspauschalen berechnen
- für die ersten 20 Kilometer:
150 Tage x 20 km x 30 Cent = 900 Euro - ab dem 21. Kilometer berechnen
150 Tage x 25 km x 35 Cent = 1.312,50 Euro - insgesamt
900 Euro + 1.312,50 Euro = 2.212,50 Euro
Schritt 2: Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) abziehen
- 2.212,50 Euro – 1.000 Euro = 1.212,50 Euro
Schritt 3: Differenz zwischen zu versteuerndem Einkommen und Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro) bilden
- 9.744 Euro – 9.000 Euro = 744 Euro
Schritt 4: Den niedrigsten Betrag aus den Schritten 1 bis 3 nehmen:
- Ergebnis Schritt 1= Pauschale ab dem 21. Kilometer = 1.312,50 Euro
- Ergebnis aus Schritt 2 = 1.212,50 Euro
- Ergebnis aus Schritt 3 = 744 Euro = niedrigster Betrag = Bemessungsgrundlage
Schritt 5: Bemessungsgrundlage aus Schritt 4 x 14 %
- 744 x 14 % = 104,16 Euro
Ergebnis: Höhe der Mobilitätsprämie
Stefanie bekommt vom Finanzamt eine Mobilitätsprämie in Höhe von 104,16 Euro erstattet. Das wären also die Kosten, die sie zusätzlich zahlen müsste, weil sich die erhöhte Entfernungspauschale steuerlich bei ihr nicht auswirkt.
Wie stelle ich den Antrag für die Mobilitätsprämie?
Die gute Nachricht: Die Mobilitätsprämie wird auf altbewährte Weise beantragt. Und zwar über die jährliche Steuererklärung. Hierfür gibt es ein zusätzliches Formular: die Anlage-Mobilitaetspraemie-2021. Die Mobilitätsprämie beantragst du also erstmals mit der Steuererklärung für das Jahr 2021. Hast du in der Vergangenheit bereits regelmäßig Steuererklärung eingereicht, kommt keine Zusatzarbeit auf dich zu. Wichtig ist nur, dass du Angaben zu deinen Fahrtwegen zur Arbeit machst.
Hast du bisher keine Steuererklärung abgegeben, so kann sich das mit der Mobilitätsprämie lohnen! Dabei gibt es zahlreiche Tipps und Tricks, wie du sich das Ganze so leicht wie möglich machen kannst. Wie es geht, liest du in unserem Beitrag: Steuererklärung selbst machen.
Nicht unter 10 Euro
Fahrten zur Arbeit? Ganz einfach mit WISO Steuer eintragen!
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Hier schafft jeder die Steuer