Alle Jahre wieder flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Und egal, ob eine Nachzahlung droht oder nicht – Mieter können viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen. Welche das sind und was sonst noch beachtet werden sollte, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Mit Handwerkern und Haushaltshilfen sparen Mieter kräftig Steuern
- Rund 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten sind absetzbar
- Es gelten aber unterschiedliche Höchstbeträge
- Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung klar aufgeteilt sein
Welche Nebenkosten kann ich absetzen?
Mieter können einige Posten für Arbeiten rund um Haus und Garten anteilig von der Steuer absetzen. Dabei gibt es die Steuerrückerstattung in der Regel für Arbeits- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen:
Handwerkerleistungen
Du kannst du 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr von deiner Handwerkerrechnung absetzen. Das sind zum Beispiel Kosten für Renovierung und Wartung wie Arbeiten an Dach und Fassade oder Heizung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Du kannst 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Der Höchstbetrag liegt hier sogar bei 4.000 Euro pro Jahr. Ein Beispiel für absetzbare Nebenkosten sind Reinigungsarbeiten im Treppenhaus.
Arbeiten auf Minijob-Basis
Beschäftigst du eine Haushaltshilfe, die du per Haushaltsscheckverfahren angemeldet hast, kannst du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Allerdings höchstens 510 Euro im Jahr. Dazu zählen etwa Hilfskräfte für Reinigungs- und Gartenarbeiten rund um Haus und Wohnung.
Steuervorteil auch dann, wenn du die Arbeiten nicht selbst beauftragt hast
Macht Schluss mit nervigem Papierkram
Absetzbare Handwerkerleistungen
(jeweils nur die Kosten für Lohn, Anfahrt und Maschinen)
- Rohrreinigung, Arbeiten auf dem Grundstück
- Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
- Asbestsanierung
- Aufstellen eines Baugerüsts
- Überdachung des vorhandenen Pkw-Stellplatzes / der Terrasse
- Dachrinnenreinigung
- Wartung / Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO2-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
- Gartengestaltung
- Wartung/ Reparatur von Gemeinschaftsmaschinen (wie Waschmaschine, Trockner)
- Graffiti-Beseitigung
- Austausch von Heizungszählern
- Schornsteinfeger
- Mauerwerksanierung
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Trockenlegung von Mauerwerk
- Wärmedämmung
- Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen
Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen
(jeweils nur die Kosten für Lohn, Anfahrt und Maschinen)
- Gartenpflegearbeiten (wie Rasenmähen, Hecke schneiden)
- Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume
- Straßenreinigung auf privatem Grundstück
- Vorsortierung von Abfall
- Winterdienst
- Wachdienst
Kann ich Heizkosten absetzen?
Heizkosten sind nur zum Teil von der Steuer absetzbar:
- Nur Dienstleistungen, von denen in der Steuererklärung 20 Prozent abgezogen werden dürfen, kannst du berücksichtigen. Kosten rund um die Heizung aus deiner Nebenkostenabrechnung sind also zum Beispiel Wartung und Pflege der Heizung oder Austausch der Zähler.
- Verbrauchskosten kannst du dagegen nicht von der Steuer abziehen.
Diese Nebenkosten kannst du nicht absetzen
Zu den Posten in der Nebenkostenabrechnung, die man nicht von der Steuer absetzen kann, zählen:
- Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizung, Müll,
- Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und
- die Grundsteuer.
Zahlst du Pauschalen an deinen Vermieter für eventuelle Schönheitsreparaturen? Auch können deine Steuern leider nicht senken (BFH, VI R 18/10). Einen Steuervorteil erhältst du nur, wenn die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Du kannst also nur tatsächlich angefallene Handwerkerkosten absetzen.
Diese 3 Angaben müssen in der Nebenkostenabrechnung stehen
Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Rechnung über die Dienstleistungen. Das bedeutet aber einen erheblichen Aufwand für den Hausverwalter. Daher drückt das Finanzamt hier ein Auge zu – die Vorlage der Nebenkostenabrechnung reicht in diesem Fall aus.
Die Abrechnung muss allerdings die konkreten Kosten in aufgeschlüsselter Form enthalten. Folgende 3 Angaben müssen aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen:
- Art der Dienstleistung
- Höhe der Kosten, die du gezahlt hast
- Bestätigung, dass Zahlungen nicht bar geleistet wurden
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung genau aufschlüsseln
Lade dir hier die Musterbescheinigung für eine aufgesplittete Nebenkostenabrechnung herunter.
Kosten direkt in die Steuererklärung eintragen
Unser Tipp: Mit WISO Steuer ersparst du dir lästiges Zusammenrechnen. Du kannst die Kosten ganz einfach mit WISO Steuer sammeln und gibst dann mit nur einem Klick deine Erklärung beim Finanzamt ab. Mit Steuer-Scan machst du dabei einfach ein Foto deiner Rechnungen und schon ist alles in deiner Erklärung hinterlegt. Zusätzlich kannst du WISO Steuer auch mit deinem Bankkonto verbinden. So holst du dir die maximale Rückerstattung.
Hol dir dein Geld zurück
Hier werden die Nebenkosten in die Steuererklärung eingetragen:
Unter Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt trägst du deine Kosten ein. WISO Steuer unterstützt dich dabei mit vielen Tipps und Hinweisen.
Ich habe noch keine Abrechnung vom Vermieter: Was kann ich tun?
Die Nebenkosten werden meist im Voraus gezahlt. Nicht selten kommt die Abrechnung durch Verwalter oder Vermieter jedoch erst, wenn die Steuererklärung schon im Briefkasten des Finanzamts sein muss. Als Mieter hast du 3 Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung anzusetzen:
1. Abzug im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung
Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen und absetzen:
Regelmäßig wiederkehrende Kosten
Kosten für Gartenpflege, Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses kannst du in dem Jahr absetzen, indem du die Vorauszahlung mit der Miete leistest. Als Nachweis gilt der Mietvertrag, in dem der genaue Betrag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt ist.
Einmalige Kosten
Diese Kosten können in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Abrechnung kommt.
2. Der Steuerbescheid steht noch aus
Hast du die Steuerklärung schon abgegeben, den Steuerbescheid aber noch nicht erhalten? Dann kannst du die Kosten auch nachträglich noch einreichen.
3. Der Steuerbescheid ist schon da
Falls der Steuerbescheid schon da ist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. So gewinnst du etwas Zeit, bis die Nebenkostenabrechnung da ist.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen