Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers bzw. der Eingabe in der WISO-Software. Kurz zusammengefasst:
Ich bin verheiratet und studiere in Vollzeit an der Fernuni Hagen, arbeite nebenbei 20 Std. als Werkstudentin. Wann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann etc. weiß ich, das habe ich bereits erfolgreich gemacht. Dieses Jahr stehe ich aber vor folgendem Problem: Ich habe meinen Bachelor im April abgeschlossen und direkt mit dem Master begonnen. Das häusliche Arbeitszimmer habe ich also das ganze Jahr genutzt.
Ist es korrekt, dass ich in der Software unter Arbeitszimmer nun aber die ganzjährige Nutzung nicht bestätigen kann/soll, da ich die Kosten ab Mai unter Fortbildung absetzen muss? Unter dem Punkt Arbeitszimmer kann ich ja nur angeben, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Ausbildung oder aber der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war. Beides trifft ja auf den Master nicht zu (oder?).
Gibt es, sofern meine Überlegungen stimmen, etwas, das ich bei der Eingabe beachten sollte, damit keine Verwirrungen beim Finanzamt entstehen?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Mangelina