Liebes Forum,
Ich habe eine Frage an euch: Ich bin (Neu)Vermieter meiner ehemals selbst genutzten Eigentumswohnung und hänge über meiner Steuererklärung 2018. Jetzt habe ich aber das Problem, dass das Wirtschaftsjahr unserer WEG immer vom 01.06.-31.05. eines jeden Jahres dauert. Daher die Frage: Muss ich jetzt für die Ausgaben, die ja aus der WEG Abrechnung ersichtlich sind, jeweils dann Anteilsmäßig ansetzen (Den Betrag durch 12 teilen und dann mal 5 Monate rechnen) und dann noch die nächste Abrechnung für das Jahr 2018/2019 abwarten oder kann ich die restlichen Ausgaben dann vom restlichen Jahr 2018 dann ins Jahr 2019 mitnehmen ? Konkret habe ich den Abrechnungszeitraum 01.06.17-31.05.18 vor mir liegen. Muss ich dann noch abwarten bis die Abrechnung 01.06.18-31.05.19 da ist oder kann ich dann die Ausgaben vom Restjahr 2018 dann im Jahr 2019 ansetzen ? Ich finde das total blöd von unserer WEG das das Wirtschaftsjahr so gestückelt ist, aber Jammern hilft ja alles nichts. Danke für Eure Antworten !!