Hallo ihr lieben Helfer,
wir sind 2018 ins Disneyland Paris gefahren.
Wir haben 2 schwerbehinderte Kinder (80% und 100 %) Ausweis mit Merkzeichen G, B und H Die Kinder sind 15 und 16 Jahre alt.
Können kösten für den Aufenthalt geltend gemacht werden? Wenn ja, welche? Und für wen(Kinder, Begleitperson)?
Folgende Kosten sind entstanden;
Unterbringung (Disneyhotel mit Eintritt), Verpflegung, Fahrtkosten, Maut
Danke schonmal für Eure Antworten