Abschreibung bei Untervermietung

  • Hallo allerseits,

    wohne zur Miete und habe ein Zimmer möbliert untervermietet. Der Untermieter nutzt auch andere Zimmer wie z.B. Küche mit. Er ist 01/18 eingezogen.


    Hinsichtlich der Abschreibung der Möbel habe ich zwei Fragen:


    1) Möbel im Zimmer welches alleine durch den Untermieter genutzt werden: diese wurden bereits 2016+2017 beschafft, erstmals aber in 2018 genutzt. Habe ich die Afa aus 2016 + 2017 verloren oder darf ich in 2018 beginnen, da die Möbel nicht genutzt wurden?


    2) Die Wiso-Software bietet bei Untervermitung keine programmgestüzte Erfassung für die Afa sondern leider nur eine "dumme" Tabelle. In anderen Bereichen der Software wird hingegen eine Systemgestütze Afa angeboten. Habe ich da etwas übersehen oder gibt es einen Trick, damit ich die Afa der ganzen Möbel nicht einzeln manuell in Excel berechnen muss?


    Danke und LG Seba

  • Habe ich die Afa aus 2016 + 2017 verloren oder darf ich in 2018 beginnen, da die Möbel nicht genutzt wurden?

    Das siehst du richtig - diese beiden Jahre sind privat und damit "verloren"


    Habe ich da etwas übersehen oder gibt es einen Trick, damit ich die Afa der ganzen Möbel nicht einzeln manuell in Excel berechnen muss?

    Das kommt darauf an, wo du dich gerade bewegst. Im Modul EÜR hast du das Anlagevermögen, dort müsste es gehen. Im Modul Einkommensteuererklärung gibt es nur die Tabelle, die du aber jedes Jahr übernehmen kannst. Hier empfiehlt es sich, eine kleine Excel-Datei aufzubauen, in der die Jährlichen Beträge ersichtlich sind.

  • Das kommt darauf an, wo du dich gerade bewegst. Im Modul EÜR hast du das Anlagevermögen, dort müsste es gehen. Im Modul Einkommensteuererklärung gibt es nur die Tabelle, die du aber jedes Jahr übernehmen kannst. Hier empfiehlt es sich, eine kleine Excel-Datei aufzubauen, in der die Jährlichen Beträge ersichtlich sind.

    Danke für die Rückmeldung. Kann ich die Untervermietung auch im Modul EÜR statt im Modul Einkommenssteuererklärung erfassen?

    Das Problem mit der Tabelle ist leider, dass es sich um sehr viele einzelne Möbel handelt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Rückmeldung. Kann ich die Untervermietung auch im Modul EÜR statt im Modul Einkommenssteuererklärung erfassen?

    Das kommt darauf an, ob Du eine gewerbliche Vermietung (Einkünfte § 15 EStG) führst oder eine "normale" Vermietung im Privatvermögen (Einkünfte § 21 EStG). Bei Letzterem bleiben nur die Möglichkeiten des ESt-Moduls.