Liebe Forums Mitglieder,
ich sitze zur Zeit an der Bearbeitung meiner Steuererklärung.
Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Hausmeister
( normal auf Lohnsteuerkarte) bin ich nebenberuflich an einer VHS
als Honorarkraft beschäftigt gewesen. Auf der Bescheinigung steht:
unterichtsbegleitende Dienstleistungen; Haus und Dozentenservice.
Also auch leichte Hausmeistertätigkeiten und Pfortendienste.
Als Bescheinigung habe ich das Honorar Gesamt für 2018
ausgewiesen bekommen.
Wie wird das jetzt steuerlich behandelt und wo in der Anlage
mit welchem Vermerk muss ich diese Angabe einsetzen.
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
N.