Trennungsgeld Bundeswehr

  • Hallo zusammen,

    habe zwei Probleme bei der Steuererklärung meines Sohnes der bei der Bundeswehr ist.

    Das erste ist; das er in der Steuererklärung 2017 die „Wege zur Arbeit“ im ganzen Umfang angesetzt hat und diese auch anerkannt wurden. Jetzt das Problem; Er hat Nachträglich in 2018 Trennungsgeld erhalten und somit ja einen Steuervorteil, da er in der Steuererklärung 0,30 Euro und Trennungsgeld 0,20 Euro bekommen hat (Geldzufluss in 2018). Meine Frage dazu ist, muss ich Einspruch bei dem Bescheid von 2017 machen oder kann, darf, muss ich das dann in der Steuerklärung 2018 angeben?

    Mein Zweites Problem ist; Im Trennungsgeldbescheid sind zwei Kategorien aufgeführt, einmal Wegstreckenentschädigung und zum anderen der Verpflegungszuschuss. Der Erstattungsbeitrag ist mit dem § 6 TGV abgerechnet worden. Die Wegstreckenentschädigung habe ich in die Sparte „Wege zur Arbeit- Erstattungen von Fahrtkosten-Übrige Steuerfreie Erstattungen“ eingetragen. Jetzt mein eigentliches Problem. Der Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro x Tage= Ergebnis ist im Trennungsgeldbescheid (Berechnung), gesondert mit „zu versteuerndes TG“ vermerkt. Wo trage ich das ein, in meinem Programm Steuersparbuch 2019.

    Gruß, besorgte Mutter