Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich bin gerade noch in einem Angestelltenverhältnis, möchte mich in nächster Zeit jedoch zumindest in Teilzeit selbstständig machen. Heirfür habe ich im Kalenderjahr 2018 mehrere Ausbildungen besucht bzw. gebucht und bezahlt. Zum Teil finden die Ausbildungen auch noch im Kalenderjahr 2019 statt.
Die getätigten Ausgaben muss ich ja als vorgweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können in der Steuererklärung 2018. Nur wo innerhalb des Programms?
- als Werbungskosten, da die Umschulung auf einen Berufswechsel vorbereitet (Fortbildung für nichtselständige Arbeit)
oder
- innerhalb der EÜR / Betriebsausgaben / sonstige Betriebsausgaben / Fortbildung
Die Selbstständigkeit wurde jedoch bereits weder beantragt noch sind Einnahmen enstanden.
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße
Karina