Kleinunternehmer trotz Grundfreibetrag Einkommensteuer zahlen?

  • Hallo, ich nutze WISO steuer:Mac 2018


    Folgende Situation, welche ich nicht ganz verstehe. Ich hoffe ihr könnt Licht ins dunkle bringen :)


    Die Einkommmensteuer habe ich gemacht und bekomme laut dem Programm eine Stuerrückzahlung von sagen wir mal 500 Euro.


    Ich bin neben meinem Angestelltenverhältnis noch als Kleinunternehmer tätig.


    Ich bin und war auch im letzten Jahr unter der Einnnahmegernze von 17.500,--


    Wenn ich meinen Umsatz und mein Ausgaben in die EÜR eintrage, kommt ein Gewinn von sagen wir mal 1000 Euro raus.


    Durch diesen Gewinn wird der Wert meiner Steuerrückzahlung gemindert. Und genau das verstehe ich nicht. Warum?


    Ich bin doch mit 1000€ Gewinn noch unter dem Grundfreibetrag von 9000€ bei der Einkommensteuer. Ich dachte, dass ich dann als Kleinunternehmer keine Steuer zahlen muss.


    Das Programm sieht das aber scheinbar anders. Mach ich etwas falsch?


    Über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen!


    Danke und Viele Grüße

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuer hat rein gar nicht mit der Umsatzsteuer und seiner Kleinunternehmerregelung (§ 19 Absatz 1 UStG) zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht nur und ausschließlich, dass Du bis zu einer gewissen Umsatzgrenze keine abführen musst.


    Ich bin doch mit 1000€ Gewinn noch unter dem Grundfreibetrag von 9000€ bei der Einkommensteuer. Ich dachte, dass ich dann als Kleinunternehmer keine Steuer zahlen muss.

    Der Grundfreibetrag der maßgeblichen Einkommensteuertabelle ist auf Deine gesamten Einkünfte bzw. Dein zu versteuerndes Einkommen anzuwenden. Einfach mal die Steuerberechnung nebst Erläuterungen Deines Steuerprogramms anschauen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Voraussetzung natürlich, es wurden Steuern vom Einkommen bezahlt. Aber das alles kannst Du doch selber mit einer Testdatei in Deinem Programm herausfinden. Du solltest Dich mal etwas intensiver in Dein Programm und dessen Möglichkeiten hineinarbeiten. Gerade, wenn Du für Dein Gewerbe auch noch gewisse steuerliche Pflichten zuverlässig selber erfüllen möchtest.

  • Oh man bin ich dumm. Dann hab ich 2017 einen riesen Fehler gemacht. Ich habe die EÜR in der ich -700€ hatte, gesondert abgegeben. Sprich unabhängig von meiner Einkommensteuer als Angestellter. Kann ich das noch korrigieren? Erneut eine Erklärung für 2017 abgeben?

    • Offizieller Beitrag

    Dann hab ich 2017 einen riesen Fehler gemacht. Ich habe die EÜR in der ich -700€ hatte, gesondert abgegeben. Sprich unabhängig von meiner Einkommensteuer als Angestellter.

    Wie schafft man das denn bei Nutzung eines erläuternden und Hilfe leistenden Steuerprogramms? Unter derselben Steuernummer? Und was sagt der Einkommensteuerbescheid diesbezüglich?


    Kann ich das noch korrigieren?

    Das kommt darauf an, wahrscheinlich schon.

  • Oh man bin ich dumm. Dann hab ich 2017 einen riesen Fehler gemacht. Ich habe die EÜR in der ich -700€ hatte, gesondert abgegeben. Sprich unabhängig von meiner Einkommensteuer als Angestellter. Kann ich das noch korrigieren? Erneut eine Erklärung für 2017 abgeben?

    Die EÜR wird doch bei natürlichen Personen sowieso erst bearbeitet, wenn eine Einkommensteuererklärung vorliegt. Davor passiert doch überhaupt nichts! 2017 ist zwar spät, könnte also Verspätungszuschlag kosten, aber es handelt sich ja höchstwahrscheinlich um eine Pflichtveranlagung, da neben den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit solche aus selbständiger Tätigkeit vorliegen. Aber da noch nicht verjährt, geht es.

    • Offizieller Beitrag

    aber es handelt sich ja höchstwahrscheinlich um eine Pflichtveranlagung, da neben den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit solche aus selbständiger Tätigkeit vorliegen.

    Nein, bei Einkünften i.S. § 19 EStG i.V.m. Verlust aus anderen Einkunftsarten ist das eine Antragsveranlagung.

  • Wie reiche ich denn eine Korrektur ein? Einen Steuerbescheid habe ich schon bekommen.


    Kann ich einfach die Steuererklärung mit der 2017er Version öffnen, dort die EÜR Einpflegen und nochmal losschicken?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Beantworte doch erst einmal meine weiteren Nachfragen.

    Wie schafft man das denn bei Nutzung eines erläuternden und Hilfe leistenden Steuerprogramms? Unter derselben Steuernummer? Und was sagt der Einkommensteuerbescheid diesbezüglich?

  • Wenn schon ein Bescheid vorliegt ist das nicht mehr so einfach. Bescheide erwachsen ja nach vier Wochen in Bestandskraft und dann gehen Änderungen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen.

    Wie miwe4 gesagt hat: was steht im Bescheid? Ist hier ein Vorbehalt? Sind die negativen Einkünften unter Umständen sogar erfasst? Das alles muss geklärt werden.

  • 03.2017 habe ich mein Gewerbe angemeldet. Das habe ich auch beim Finanzamt angezeigt etc.


    Einkommensteuererklärung und Steuerklärung für das Kleingewerbe hab ich 2 Datein gemacht und separat verschickt.


    Jetzt wo ich drüber nachdenke. Erst in diesem Jahr kam das Finanzamt nochmal auf mich zu und wollte von mir den gleichen Bogen nochmals ausgefüllt haben inkl. meiner Gewerbeanmeldung. Im Anschluß hab ich eine neue Steuernummer bekommen.


    Der Bescheid für 2017 berücksichtigt nicht die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Der Minus Betrag wird nirgendwo ausgewiesen. Der Bescheid ist nicht Vorbehaltlich. Zumindest lese ich nichts von Vorbehalt. "Kann mit Einspruch angefochten werden .... Frist ... beträgt einen Monat"

  • Der Bescheid für 2017 berücksichtigt nicht die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Der Minus Betrag wird nirgendwo ausgewiesen. Der Bescheid ist nicht Vorbehaltlich. Zumindest lese ich nichts von Vorbehalt. "Kann mit Einspruch angefochten werden .... Frist ... beträgt einen Monat"

    Dann solltest du einen Steuerberater konsultieren. Der Bescheid ist bestandskräftig, da nicht mit Einspruch angefochten. Ob hier noch eine Korrekturvorschrift greift, kann und darf nur ein Steuerberater sagen.


    Einkommensteuererklärung und Steuerklärung für das Kleingewerbe hab ich 2 Datein gemacht und separat verschickt.

    Ist ja auch so gewollt - die EÜR ist immer eine gesonderte Datei. Kann bei Angabe in der Einkommensteuererklärung (sofern die EÜR im Modul Einkommensteuer erstellt wrude) gemeinsam versandt.

    • Offizieller Beitrag

    Einkommensteuererklärung und Steuerklärung für das Kleingewerbe hab ich 2 Datein gemacht und separat verschickt.

    Und unter welcher Steuernummer hast Du die EÜR versendet? Unter derselben Steuernummer wie die ESt-Erklärung? Was hast Du zuerst gesendet? Was sagen die damaligen Sendeberichte diesbezüglich genau aus?


    Erst in diesem Jahr kam das Finanzamt nochmal auf mich zu und wollte von mir den gleichen Bogen nochmals ausgefüllt haben inkl. meiner Gewerbeanmeldung.

    Und was haben die genau geschrieben?


    Wenn das Vorgenannte geklärt ist:

    Du solltest vielleicht mal freundlich beim FA anrufen und denen sagen, dass Du versehentlich das Ergebnis Deiner EÜR nicht in die ESt-Erklärung einbezogen hast und ob man dies netter Weise noch ändern könnte, da die EÜR ja vorgelegen hat. Du hättest da leider versehentlich einen Eingabefehler begangen.