Pauschale Betriebsausgaben für nebenberufliche Architektur- und Schriftsteller (Ingenieur-?) Tätigkeit

  • Hallo zusammen,


    man kann bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit ja für manche Berufsgruppen (Künster, Schriftsteller, Wissenschafter, Lehr- und Prüfungstätigkeiten) auch pauschal Betriebsausgaben ansetzen (25 %). Zählen dazu auch


    a) Architekten --> lässt sich das in dem Fall zu künstlerisch zuordnen?

    b) Ingenieure, welche für eine Promotion eine Vergütung der VGWort erhalten haben und zum Schreiben des Buchs ja eher als Schriftsteller tätig waren (wenn auch mit Inhalt mit Bezug zur Ingenieurtätigkeit)


    Dazu habe ich leider nichts gefunden. :( Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.


    VG

    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    a) Architekten --> lässt sich das in dem Fall zu künstlerisch zuordnen?

    Was soll daran künstlerisch im eigentlichen Sinne sein?


    b) Ingenieure, welche für eine Promotion eine Vergütung der VGWort erhalten haben und zum Schreiben des Buchs ja eher als Schriftsteller tätig waren (wenn auch mit Inhalt mit Bezug zur Ingenieurtätigkeit)

    Theoretisch ja, praktisch würde ich es in diesem Sonderfall verneinen, da Du ja die für die Erstellung der Promotion angefallenen Kosten wie Fahrt- und Reisekosten, Druckkosten etc. insoweit ungekürzt im Rahmen der Werbungskosten angesetzt hast. Ich hätte somit zumindest erhebliche Bedenken, ob das so ok wäre.


    Grundsätzlich kannst Du das ja im Programm alles auch selber nachlesen:




    So hoch werden die Einnahmen ja nicht sein, vielleicht greift da ja schon der Härteausgleich nach § 46 Absatz 3+5 EStG, damit sich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht steuererhöhend auswirken. ;)

  • Hallo miwe4,


    danke, dass du mir wieder mal aus der Patsche hilfst :).


    Zu den Architekten: Manchmal werden deren Tätigkeiten als "künstlerisch" bezeichnet, da sie ja Räume gestalten usw., aber wahrscheinlich nicht in dem Sinne, wie es das Finanzamt versteht. Wollte nur auf Nummer sicher gehen. :)


    Zu Dissertation: Das mit den Erstellungskosten stimmt schon, andererseits sind diese in einem anderen Jahr (2017) angefallen. Großartige Kosten sind mir für das betrachtete Jahr (2018) nicht entstanden, aber ich war davon ausgegangen, dass das bei einer Pauschale ja letztendlich nicht relevant ist. Bei einer Entfernungspauschale, Arbeitsmitteln usw. gibt es ja auch Pauschalen, deren Höhe nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen müssen. Wenn die Erstellungskosten im selben Jahr wie die Einnahme angefallen wären, hätte ich gedacht, dass ich dann zwischen tatsächlichen Ausgaben oder der Pauschale wählen kann, je nachdem was höher ist. Rein logisch hast du schon Recht, dass das ansich trotzdem mit dem Absetzen der Kosten für die Erstellung erledigt ist.

    Zum Nachlesen: Das hatte ich bereits getan, aber leider gibt es auch in der WISO-Hilfe keine näheren Definitionen, was als künstlerisch, gestalterisch am Ende gewertet wird. Also z.B. für meinen speziellen Fall.


    VG

    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    So hoch werden die Einnahmen ja nicht sein, vielleicht greift da ja schon der Härteausgleich nach § 46 Absatz 3+5 EStG, damit sich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht steuererhöhend auswirken.

    • Offizieller Beitrag

    Dann nimm die Pauschale. Die Abschnittsbesteuerung sollte das zulassen. Hättest Du die Promotionskosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht, sondern als vorweggenommene Betriebsausgaben, könntest Du auch von Jahr zu Jahr zwischen Pauschale und tatsächlichen BA springen. Da wäre dann wieder Liebhaberei (Totalgewinn) ein größeres zu beachtendes Problem.

  • Noch habe ich die Kosten für die Promotion für 2017 nicht geltend gemacht, da ich für 2017 im Gegensatz zu 2018 keine Pflicht zur Steuererklärung habe. D.h. ich könnte sie noch als vorweggenommene Betriebsausgaben angeben.


    Da die Summe aus Promotionskosten 2017 und die pauschale Versteuerung der Betriebsausgaben 2018 die Einnahmen aus 2018 übersteigen, meinst du, dass das Finanzamt das sowieso wegen Liebhaberei streichen könnte?