Hallo zusammen,
man kann bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit ja für manche Berufsgruppen (Künster, Schriftsteller, Wissenschafter, Lehr- und Prüfungstätigkeiten) auch pauschal Betriebsausgaben ansetzen (25 %). Zählen dazu auch
a) Architekten --> lässt sich das in dem Fall zu künstlerisch zuordnen?
b) Ingenieure, welche für eine Promotion eine Vergütung der VGWort erhalten haben und zum Schreiben des Buchs ja eher als Schriftsteller tätig waren (wenn auch mit Inhalt mit Bezug zur Ingenieurtätigkeit)
Dazu habe ich leider nichts gefunden. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
VG
TwinT