Hallo,
ich sollte die Erklärungen zur EÜR, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung nachträglich für das Jahr 2017 an das Finanzamt übermitteln. Ist dies mit der älteren WISO Version für 2017 möglich?
Danke!
Hallo,
ich sollte die Erklärungen zur EÜR, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung nachträglich für das Jahr 2017 an das Finanzamt übermitteln. Ist dies mit der älteren WISO Version für 2017 möglich?
Danke!
Selbstverständlich kannst Du mit der 2018er Programmversion die Steuerangelegenheiten für 2017 abwickeln. Warum sollte das jetzt nicht mehr gehen? Das ist eine eigenständige Programmversion.
Danke für die schnelle Antwort. Diese Erklärungen kann ich auch einzeln abschicken? Benötige nur die drei Erklärungen, ohne die Einkommensteuererklärung.
Diese Erklärungen kann ich auch einzeln abschicken?
ja
Jetzt ist mir gerade noch was eingefallen. In Bezug zu dem Thema. Ich bin umgezogen und muss die Erklärungen an ein anderes Finanzamt schicken als das meines derzeitigen Wohnortes. Geht das? Oder muss Wohnort mit dem zuständigen Finanzamt übereinstimmen?
Warum sollte das nicht gehen? Zutreffende Programmeingaben natürlich vorausgesetzt. Ich würde dann aber vorab klären, welches FA wirklich örtlich zuständig ist.
Achso ok, ich dachte dass Wohnort und zuständiges Finanzamt übereinstimmen müssen. Meinte dass Programm würde das verweigern.
welches FA hat die Erklärungen angefordert?
Und es gibt dafür EÜR usw. eine Steuernummer und die weist auf das FA hin!
Ich hatte Anfang 2017 noch ein Gewerbe in München angemeldet und bin dann im Laufe des Jahres nach Stuttgart umgezogen und habe in Festanstellung gearbeitet. Meine Steuererklärung hab ich deshalb dann in Stuttgart abgegeben und habe dabei das vorherige Finanzamt angegeben.
Jetzt kam aber Post aus München und nach telefonischer Rücksprache hieß es, dass ich noch EÜR, Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung nachreichen muss, weil das Gewerbe 2017 noch in München gemeldet war.
Ja, für das abgemeldete/eingestellte Gewerbe ist in der Tat das bisherige FA zuständig. Entsprechende Adressangaben in den Grundangaben zum Betrieb und alles läuft. Ggf. ist dann aber auch eine Aufgabebilanz abzugeben sowie eine Ermittlung des Übergangsgewinns vorzunehmen. Sollte auch mit dem FA abgeklärt werden.