Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe ein Musikinstrument gekauft (Kaufpreis um 900,- Euro) und als Eingangsrechnung mit GWG Anlage verbucht. Nun habe ich mich entschlossen vom Rückgaberecht gebrauch zu machen. Wie genau muss ich vorgehen um die Buchtung (und das GWG) wieder loszuwerden.
LG
Klaus