Hallo zusammen!
Ich arbeitete bis mitte letzten Jahres in Österreich. Aufgrund der Betriebsschließung wurde per Sozialplan für jeden Mitarbeiter eine Abfindung ausgehandelt.
Wo muss ich diese Abfindung eintragen? Ganz normal zusammen mit meinem normalen Lohn den ich als Grenzgänger eintrage, oder kann ich die Abfindung irgendwo einzeln eintragen, da ich für die Abfindung gerne die Fünftelregelung geltend machen würde.
Hierzu noch die Info, dass auf meiner Gesamtlohnabrechnung für 2018 diese zwar nicht einzeln aufgeführt ist, jedoch aber auf der Lohnabrechnung des Monats, in welchem ich diese ausgezahlt bekommen habe. Ich könnte das also problemlos aufsplitten.
Desweiteren habe ich mir aufgrund der beendeten Tätigkeit in Österreich die Erträge aus der Vorsorgekasse auszahlen lassen. Auch hier die Frage, wo muss ich diese eintragen?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Andre