VWL in der Elternzeit

  • Hi,


    meine Partnerin hat in der Elternzeit ihren Anteil für die VWL privat übernommen und weitergezahlt - jetzt kann ich das ja nicht unter den Standardpunkt VWL eintragen, da der Arbeitgeber kein Anteil gezahlt hat und die Steuervergünstigung ja auch garnicht gegriffen hat. Meine Frage ist also, wo kann ich den Beitrag angeben - und ist diese Ausgabe überhaupt relevant in meiner Steuererklärung?


    Vielen Dank für euere Antworten