Hallo,
ich habe im letzten Jahr im September mein Studium begonnen und vorher in Vollzeit gearbeitet.
Während des Studiums lebe ich von Ersparnissen und habe kein Einkommen.
Ich nutze den elektronischen Steuerabruf und die Steuerbescheinigung von Januar bis September ist erfasst.
Soweit ich weiß ist die Einkommenssteuer auf das ganze Jahr angesetzt, da ich aber vier Monate weniger gearbeitet habe müsste ich ja etwas zurückbekommen.
Ich weiß leider nicht wie ich das geltend mache.
Macht das Finanzamt das selbst anhand der Lohnsteuerbescheinigung?
Gibt es ein Funktion dafür?
Muss ich es in den ergänzenden Angaben erwähnen?
Beste Grüße