Stromkosten komplett weiterbelasten

  • Hallo zusammen,


    ich muss noch einmal eine Frage loswerden: ich habe in den Mietverträgen für die beiden Mieter im Zweifamilienhaus die Weiterreichung der Stromkosten vereinbart, die mir vom Anbieter berechnet werden. Das ist rechtlich anfechtbar, ich weiss, möchte das jedoch in die Nebenkostenabrechnung eintragen. Nur wie? Stromverbrauch über KwH sind belegt. Im Wiso Vermieter ist nur Allgemeinstrom zur Umlage vorgesehen.


    Danke vorab für einen Tipp!

  • Vorgehensweise:

    Hauptzähler anlegen. Wie vom Versorger mit Werten füllen


    Unterzähler vom Mieter

    Selbst = Hauptzähler - Unterzähler


    Ergebnis ist:


    Mit den Rechnungen:


    Ich hoffe das ist verstanden. Rechtlich ist es eine andere Sache, wie schon erwähnt.

    Die Abrechnung des Versorgers ist immer im Juni des Jahres.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Das ist rechtlich anfechtbar, ich weiss, möchte das jedoch in die Nebenkostenabrechnung eintragen

    Hier geben Sie an, dass das rechtlich anfechtbar ist. Das stimmt, denn Stromrechnungen (außer Beleuchtungsstrom und Betriebsstrom der Heizung) gehören nicht in eine Nebenkostenabrechnung und ich würde es auch nicht machen.


    Wie blumenmeer es angibt ist es darstellbar, aber rechtlich nicht statthaft, ein Blick in die Betriebskostenverordnung schafft Klarheit!

    Dann lieber eine manuelle Berechnung machen und die vom Stromlieferanten ausgestellte Rechnung weitergeben. Wobei die Frage erlaubt ist, warum sich die beiden Mieter nicht direkt beim Stromanbieter angemeldet haben, warum der Umweg?

  • Blumenmeer1, Sind Sie sicher, dass die Berechnung "Selbst = Hauptzähler - Unterzähler" beim Wiso Vermieter funktioniert und wenn, wie?

    Ist doch in der vorstehenden Abrechnung erklärt.

    Sonst, schick mir, per PN, die Stromrechnung und die Werte vom Zwischenzähler. Das Ergebnis schicke ich zurück.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen