Nabend allerseits!
Ich habe in 2017 Wohneigentum gekauft und dieses zu eigenen Wohnzwecken in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde bis 2018 saniert. Die Maßnahmen sind nun abgeschlossen, die Bescheinigung liegt mir vor und bestätigt, dass alle Maßnahmen abgestimmt, zulässig und erforderlich zum erhalt des Baudenkmals waren. Die Gebührenordnung in Krefeld legt fest, dass ich für die Bescheinigung 1% der bestätigten Aufwednungen zu zahlen habe - also in meinem Falle rd. 570 €. Soweit alles i.O.
Nun zur Frage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Kosten für eine solche "Bescheinigung über die Steuervergünstigung für Baudenkmäler..." auch absetzen kann?
Und wenn ja, wo müsste ich das eintragen in meinem WISO:Steuer Sparbuch? Kann ich das ggf. zu den Abzugsbeträgen (§ 10f EStG) unter "Wohnförderung hinzuaddieren bzw. als separaten Punkt dort aufführen?
Und, wann kann ich die Gebühren absetzen? Die Sanierungskosten setze ich ja bereits in 2018 beginnend - da dann die Baumaßnahme endete - 10 Jahre lang á 9 % ab. Die Bescheinigung selbst, habe ich allerdings in 2019 bekommen und bezahlt.
Vielen Dank vorab!