Liebes Forum,
als Mietglied einer WEG erhalte ich vom Verwalter die jährliche Hausgeldabrechnung auf welcher auch die "Haushaltsnahen Dienstleistungen" und die "Hanwerksleistungen"
gem. §35a EStG ausgewiesen sind. Diese Posten gebe ich auch meinen Mietern mit der Betriebskostenabrechnung für deren Einkommensteuererklärung zur Kenntnis. Nun meine Frage: Kann auch ich als Mitglied einer WEG genau diese Posten in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen?
Vielen Dank im Voraus!
Stefan