Hallo in die Runde!
Ich habe ein Anliegen bezüglich der Kombination von Einnahmen aus §3 Nr. 26 und §3 Nr. 36.
Kurzer Hintergrund:
Ich arbeite ehrenamtlich als Betreuer für einen Dienst im Rahmen der Übungsleiterpauschale bis zu dem Höchstbetrag von aktuell 2.400€ jährlich im Rahmen von §3 Nr. 36 EStG.
Diesen Betrag schöpfe ich bis auf wenige Euro aus.
Jetzt wurde ich gefragt, ob ich zusätzlich privat für eine Familie im Rahmen der Verhinderungspflege, die dem §3 Nr. 36 EStG zugeordnet wird, tätig werden kann.
Meine Frage hierzu ist: Kann ich beides miteinander "kombinieren", wird etwas gegengerechnet bzw. kummuliert oder bekomme ich evtl. Probleme mit dem Finanzamt?
Die etwaigen Einnahmen durch die Verhinderungspflege müssten nämlich dokumentiert respektive quittiert werden, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung seitens des Kostenträgers erfolgen kann.
Ich hoffe, meine Situation ist verständlich beschrieben.
Ich bedanke mich für hilfreiche Informationen!