Zählerzuordnung Allgmeinstrom & Wärmemengenzählern

  • Hallo Zusammen,


    ich bin seit kurzem Besitzer eines Zweifamilienhauses und habe nun alle Unterlagen zusammen um die erste Abrechnung zu erstellen, jedoch kamen bei den Zählern einige Fragen auf.


    Das Haus verfügt über zwei identische Wohnungen und ist mit folgenden Zählern bestückt:


    Allgemein:

    Wärmemengenzähler für Warmwassererzeugung

    Gesamtwasserzähler

    Gaszähler

    Allgemeinstromzähler


    EG:

    Zähler Warmwasser

    Zähler Kaltwasser

    Zähler Kaltwasser für Waschmaschine

    Wärmemengenzähler für Heizung


    OG:

    Zähler Warmwasser

    Zähler Kaltwasser

    Zähler Kaltwasser für Waschmaschine

    Wärmemengenzähler für Heizung


    Ich habe die Zähler bereits in WISO Vermieter angelegt:



    Bezüglich dem Allgemein-Kaltwasserverbrauch habe ich noch einen Hilfszähler angelegt, da das Haus über einen Außenwasserhahn ohne eigenen Zähler verfügt.

    Gaszähler habe ich nicht angelegt da die Kosten von der Gasrechnung vom Energieversorger verrechnet werden.

    Wenn ich den Allgemeinstromzähler hinzufüge muss ich noch einen übergeordneten Hauptstromzähler eintragen. Nun stellt sich mir die Frage, in welchen ich nun die Zählerstände vom Allgemeinstrom eintragen muss damit es am Ende passt, da ich die Kosten hierfür 50:50 (Wohnfläche und Personenzahl identisch) aufgeteilt haben möchte? Oder gibt es hierfür auch eine einfachere Lösung?


    Die zweite Frage bezieht sich auf die Wärmemengenzähler, hier bin ich mir nicht sicher wie die Zähler angelegt werden sollen. Mein Gedanke ist, dass man einen Hauptzähler für die Wärmemenge anlegt und dort die Zähler für Wärmemenge EG, Wärmemenge OG und Wärmemenge für Warmwassererzeugung unterordnet. Kann mir hier jemand sagen ob mein Gedankengang soweit stimmig ist?

    Ich habe nämlich gesehen, dass im Punkt Heizkosten der Unterpunkt Wärmemengenzähler existiert und hier die für die Warmwassererzeugung benötigte Energie erfasst wird, allerdings erschließt sich mir nicht wie das mit den Wärmemengenzählern zu betrachten ist?


    Danke euch schon mal für eure Unterstützung.


    Viele Grüße

  • Hallo, ich arbeite zwar nicht (mehr) mit dem Vermieter sondern dem Hausverwalter.


    Generell gibt es aber bei beiden identische Vorgänge. Laut deiner Aufstellung sehe ich, dass du Gesamtwasserzähler pro Wohnung eingegeben hast, das ist nicht erforderlich. Denn wenn du einen Kalt- oder Warmwasserzähler anlegst musst du einmal den Umlageschlüssel Kaltwasser oder Warmwasser nehmen und den 2. Umlageschlüssel Wasser, denn dann berechnet das Programm für jeden Partei den Gesamtwasserverbrauch. Bitte da noch einmal nachschauen.


    Weiterhin die Frage, wie willst du den Verbrauch des Gartenwassers ermitteln? Du kannst nicht einfach die 100% Hauptwasserzähler abzgl. Wohnungswasserzähler = Gartenwasserverbrauch nehmen, das ist einmal unzulässig zum anderen kommt dort ein falscher Verbrauch raus. Weiterhin empfehle ich dir, für den Gartenwasseranteil einen separaten Zähler einzubauen, diesen beim Wasserlieferanten anmelden, denn dann brauchst du für den Verbrauch keine Abwassergebühr zu bezahlen.

    Dieser Gartenwasserverbrauch muss über die Wohnfläche abgerechnet werden, denn wem willst du den Verbrauch berechnen? Geht nicht, das vorweg genommen.


    Gas- und Stromzähler haben in den Nebenkosten als Verbrauchseinheit nichts zu suchen. Wie du schon richtig angibst, für die Gasheizung werden die Kosten direkt weiterberechnet.

    Solltest du für den Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom sowie für den Betriebsstrom der Heizung eine separaten Stromzähler haben, dann berechne nur den Strom weiter. Dazu eine Regelung, dass du von dem reinen Brennstoffbetrag 3% für den Heizungsstrom in die Heizkostenabrechnung buchst. Diesen Betrag dann vom Allgemeinstrom abziehen und den übrig bleibenden Betrag für Allgemeinstrom nehmen.

    Mehr brauchst du nicht zu machen.


    Hoffe, dass ich alles so erkennen konnte.

  • Hallo errjot,


    erstmal vielen Dank für deine Erklärung, jedoch bleiben bei mir noch ein paar Fragen offen.


    Ich habe nun die Gesamtwasserzähler der einzelnen Wohnungen entfernt, somit bleiben für jede Wohnung die beiden Kaltwasserzähler sowie ein Warmwasserzähler übrig. Welche Rolle für die Abrechnung spielt dann noch der Hauptwasserzähler nachdem das Gartenwasser so nicht verrechnet werden kann?


    Leider haben wir (noch) keinen eigenen Zähler für den Gartenwasserverbrauch, daher habe ich mir dieses Konstrukt aus Hauptzähler abzüglich der einzelnen Wasserverbräuche gebastelt. Der Gartenwasserverbrauch soll auf beide Parteien zu 50% (Wohnfläche beider Parteien identisch) umgelegt werden, da beide die Verbrauchsstelle nutzen. Dass die einzelnen verbauten Zähler Differenzen aufgrund der Durchflussmenge haben können habe ich bereits erfahren, jedoch muss man das doch trotzdem irgendwie berücksichtigen können?


    Für den Strom haben wir die beiden Zähler für die Wohnungen sowie nur einen Allgemeinstromzähler für Beleuchtung & Heizung, d.h. ich kann nicht einsehen wie viel Strom die Heizung verbraucht hat. Ob im digitalen Heizungsmenü der Verbrauch gelistet wird muss ich erst noch überprüfen. Muss der Strom für die Heizung direkt ausgewiesen werden?

    Wenn ich dich richtig verstanden habe gilt die Formel nur wenn ich einen eigenen Zähler für die Heizung hätte richtig?


    Nochmal eine Frage zu den Wärmemengenzählern. Also ich habe in jeder Wohnung einen Wärmemengenzähler für die Heizung und das so im Programm angelegt, zusätzlich gibt es noch den Wärmemengenzähler im Keller für die Warmwassererzeugung. Brauche ich hier einen Gesamtzähler der die Wärmemengen zusammenfast (Heizung EG + Heizung OG + Wärmemenge Warmwasser)?

    Im Menüpunkt Heizkosten im Tool gibt es unten auch noch den Punkt Wärmemengenzähler. Muss ich hier nur den Verbrauch vom Wärmemengenzähler der Warmwassererzeugung erfassen wodurch ich den aktuell existierenden Wärmemengenzähler für Warmwasser nicht mehr benötige?




    Wir haben für die Warmwassererzeugung auch noch eine Solaranlage, allerdings haben wir hier meines Wissens auch keine Wärmemengenzähler in der Anlage verbaut. Wie muss das noch berücksichtigt werden?


    Vielen Dank für eure Bemühungen und entschuldigt die vielen Nachfragen, das wird die erste Abrechnung und dementsprechend habe ich leider noch keine Erfahrung damit...


    Danke und Gruß

  • Wir haben für die Warmwassererzeugung auch noch eine Solaranlage, allerdings haben wir hier meines Wissens auch keine Wärmemengenzähler in der Anlage verbaut. Wie muss das noch berücksichtigt werden?

    Wird nicht angerechnet, denn die Sonne schickt keine Rechnung. Mindert die Nebenkosten und Gut für den Mieter.

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  • Muss der Strom für die Heizung direkt ausgewiesen werden?

    Ich habe zu deinen Fragen einige Anmerkungen zu machen.


    Einmal bitte als Grundkosten, bei Heizung und Warmwasser, Wohnfläche eingeben, denn diese Kosten resultieren anteilig vom ganzen Haus. Dann, dies gilt nur wenn ein Mieterwechsel vorkommt, die Verteilung nach Gradtagszahlen anklicken.


    Beim Hausverwalter gibt es die Möglichkeit, Solaranlage und die "erwirtschaftete" Energie zu dokumentieren. Da ich selbst eine Solaranlage auf dem Dach habe ist bei mir im letzten Jahr mehr Energie von der Sonne gekommen als das die Heizung für Warmwasser erzeugt hat. Dadurch bekomme ich u. U. ein negatives Ergebnis, Beispiel, wenn die Sonne 2000kWh liefert und der Wärmemengenzähler nur einen Verbauch von 1800kWh hat, dann kommt das Verhältnis Heizung zu Warmwasser (in %) durcheinander. Nur ist das Fakt und auch so zu bewerten.

    Du müsstest aber an der Solaranlage ein Messgerät haben oder, wie bei mir, in dem Schaltkasten für die Heizung integriert sein. Dort kann ich die geleistete Sonnenernergie ablesen und gebe die dann beim HV auch so ein. Was blumenmeer sagt ist zwar richtig, die Sonne schickt keine Rechnung doch abrechnungstechnisch falsch, denn die Solarenergie ist dem WW zugute gekommen.


    Leider kann ich auf deinem Bild den Hinweis unten wegen WMZ nicht sehen. Vielleicht das noch einmal neu machen.

  • Danke für den Hinweis, ich habe die Grundkosten auf Wohnfläche abgeändert.


    Unsere Solaranlage ist auch mit der Heizung verbunden, allerdings kann ich am Bedienfeld bisher nur die Durchschnittswerte der Energieverbräuche (Gas/Strom) der letzten 24 Stunden oder 30 Tage aufrufen, hier warte ich noch auf eine RM vom Hersteller.

    Der Solarertrag wird nur insgesamt seit Inbetriebnahme angezeigt.




    Anbei nochmal das Bild.

  • Danke für den Hinweis, ich habe die Grundkosten auf Wohnfläche abgeändert.

    Sieht sehr gut aus, da ist der Haken bei Gradtagszahlen im Moment kein Problem, würde ich aber ändern.


    Unten steht, dass du noch keine Zählerstände angegeben hast, wenn ich es richtig deute.

    Bitte denk dran, dass die Wärmemengenzähler in MWh und in kWh messen, da solltest du dran denken. Wenn dein Abrechnungsjahr vom 1.1. - 31.12. eines Jahres geht auch beachten, dass der Endstand zum 31.12. eingetragen werden muss.


    Stromzähler gehören - wie bereits gesagt - nicht hier rein. Wenn du einen Zähler für den Heizungsstrom hast, muss natürlich der Strompreis als Betriebsstrom Heizung eingetragen werden. Solltest du einen für Allgemeinstrom UND Heizungsstrom haben, dann rechnest du die 3% vom Gaspreis als Betriebsstrom und ziehst diese Kosten vom Gesamtstrom ab, dann ist alles ok.


    Bei Fragen melde dich.

  • Wenn du einen Zähler für den Heizungsstrom hast, muss natürlich der Strompreis als Betriebsstrom Heizung eingetragen werden. Solltest du einen für Allgemeinstrom UND Heizungsstrom haben, dann rechnest du die 3% vom Gaspreis als Betriebsstrom und ziehst diese Kosten vom Gesamtstrom ab, dann ist alles ok.

    Der Betriebsstrom für die Heizung liegt zwischen 3% und 10% und das wir nicht vom Gaspreis abgezogen sondern vom Strompreis.

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  • Der Betriebsstrom für die Heizung liegt zwischen 3% und 10% und das wir nicht vom Gaspreis abgezogen sondern vom Strompreis.

    Mit dem Betriebsstrom Heizung habe ich doch so geschrieben, vom Gesamtstrom = Allgemeinstrom abziehen. Da steht nichts von Gas!


    Weiterhin ist gesetzlich geregelt, wieviel % man von den Brennstoffkosten verwenden darf, und die liegen zwischen 3 und 6 %, auf keinen Fall 10%, zumindest habe ich das noch nicht gelesen!

  • Gefunden bei Haufe:

    Die Wahl der Schätzmethode steht im Ermessen der Wohnungseigentümer/des Vermieters; lediglich offenkundig ungeeignete Maßstäbe scheiden aus. In der Literatur werden Schätzwerte zwischen 3 und 10 % vorgeschlagen (vgl. Lammel, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 7 HeizkostenV Rn. 30; Wall, Betriebs- und Heizkostenkommentar, Rn. 5930).


    dann rechnest du die 3% vom Gaspreis

    Das war der Satz.

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  • Solltest du für den Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom sowie für den Betriebsstrom der Heizung eine separaten Stromzähler haben, dann berechne nur den Strom weiter. Dazu eine Regelung, dass du von dem reinen Brennstoffbetrag 3% für den Heizungsstrom in die Heizkostenabrechnung buchst. Diesen Betrag dann vom Allgemeinstrom abziehen und den übrig bleibenden Betrag für Allgemeinstrom nehmen.

    Mehr brauchst du nicht zu machen.

    Hallo Blumenmeer, das war meine Info in der ersten Stellungnahme. Da steht alles drin.


    Dann hast du angegeben "Das war der Satz", wobei du leider nicht den Anfang und das Ende eingebunden hast, denn der Satz lautet:


    " dann rechnest du die 3% vom Gaspreis ------ nur das nachfolgende fehlte ----- als Betriebsstrom und ziehst diese Kosten vom Gesamtstrom ab, dann ist alles ok."


    Hoffe, wir werden auch weiterhin zusammen die Hilfestellung geben, wobei du der Fachmann für den Vermieter bist. Ich kann wegen fehlendem Programm nicht immer helfen!

  • Unsere Solaranlage ist auch mit der Heizung verbunden, allerdings kann ich am Bedienfeld bisher nur die Durchschnittswerte der Energieverbräuche (Gas/Strom) der letzten 24 Stunden oder 30 Tage aufrufen, hier warte ich noch auf eine RM vom Hersteller.

    Der Solarertrag wird nur insgesamt seit Inbetriebnahme angezeigt.

    Sonst alle 30 Tage den Wert gesondert aufschreiben. Nach 12 Mal ist der Jahresertrag

    Als Anlage habe ich ein Solarabrechnung gemacht.

    1200 kWh sind am Warmwasserspeicher entnommen. 1150 kWh hat die Solaranlage erzeugt.

    Brennstofkosten der Solarthermie sind nicht angefallen, lediglich Stromkosten.

    Daher sind nur noch 0,39 % Warmwasseranteile entstand und nur noch 3,52€ Warmwasserkosten.

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