Guten Abend,
wir haben derzeit eine kleine Unstimmigkeit mit einem Großhändler aus den Niederlanden. Ich würde gerne einmal eure Einschätzung hören.
Es geht konkret um eine Rechnung zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Rechnungsbetrag liegt bei ca. 50 Euro.
Unser Problem mit der Rechnung ist, dass keine Angabe zum Liefer- bzw. Leistungsdatum gemacht wurde.
Der Großhandel möchte uns keine Rechnung mit der Angabe ausstellen, da sich andere deutsche Kunden nicht darüber beschweren würden.
Unseres Wissens nach, ist die Angabe allerdings Pflicht. Aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie grenzüberschreitenden Lieferung greifen ja auch keine Sonderregelungen bezüglich Kleinbetragsrechnungen.
Wie sieht ihr das? Liegen wir oder der Großhandel falsch?