Wie genau Garantieerweiterung als Werbungskosten absetzen?

  • Guten Tag,


    in Vorbereitung für die Steuererklärung 2020 für 2019 habe ich eine Frage.


    Ich habe mir dieses Jahr als nichtselbstständiger Arbeitnehmer einen Laptop gekauft, den ich zu 50% beruflich nutze. Mit Kauf des Laptops habe ich eine Garantieerweiterung gekauft, die zum einen die Garantie um ein Jahr verlängert, als auch die Reparatur bei selbst verschuldeten Unfällen mit abdeckt (AppleCare+).


    Ich habe jetzt auf dieser Webseite gelesen, dass man Garantieerweiterungen als Werbungskosten und mit Sofortabschreibung absetzen kann, da es sich nicht um Anschaffungsnebenkosten handelt.

    Leider weiß ich nicht, wie ich das in die Steuererklärung eingebe. Als Programm verwende ich WISO steuer:2020.

    In diesem Forum hier habe ich nur zwei Beiträge gefunden, wobei ich da Vorgehen für mich nicht als Arbeitnehmer nachvollziehen kann (u.a. wurde auf einen Artikel verlinkt, der das Vorgehen für EÜR bzw. Bilanzierung beschreibt).


    Für mich gibt es jetzt zwei denkbare, logische Varianten, das in die Steuererklärung einzutragen:

    • Ich trage das Gerät als Arbeitsmittel/Beruflich genutzte Gegenstände ein, gebe einen beruflichen Anteil von 50% an, setze die Nutzungsdauer auf drei Jahre (Zeitspanne der Garantieerweiterung) und modifiziere den Abschreibungsverlauf, sodass die gesamten Kosten 2019 abgesetzt werden.
      Allerdings handelt es sich ja bei der Garantieerweiterung nicht um ein selbstständig nutzbares Arbeitsmittel. Daher denke ich nicht, dass das der korrekte Weg ist oder?
    • Ich trage die Garantieerweiterung beim Laptop als Angabe für Zugänge zum Arbeitsmittel ein. Da der Laptop auf 3 Jahre abgeschrieben mit 50% abgeschrieben wird und ich die Garantieerweiterung aber in 2019 komplett sofortig abschreiben möchte, müsste ich den Abschreibungsverlauf manuell anpassen und den Abschreibungsanteil für 2019 um den beruflichen Anteil der Kosten für die Garantieerweiterung erhöhen, weil die Garantieerweiterung meines Wissens nach sonst auch über 3 Jahre abgeschrieben wird.

    Ist eine der beiden Vorgehensweisen korrekt? Oder habe ich hier einen völligen Denkfehler?


    Danke und viele Grüße!

  • Du musst den Computer ganz normal zu 50% über 3 Jahre abschreiben. Die Garantieerweiterung ist gesondert zu handhaben - würde ich unter die sonstigen Ausgaben nehmen (ebenfalls 50%)