"Günstigerprüfung" wie funktioniert das

  • Hallo
    Die GünstigerPrüfung hat bei meinem Einkommensteuerbescheid zu einem gravierendem Unterschied zu dem vom Wiso-Programm berechneten Betrag geführt. Das Programm rechnete aus, das ich 890€ erstattet bekomme, der Steuerbescheid lag mit 2200€ über den Berechnungen. Ich bin da nicht abgeneigt das Geld zu bekommen, mich würde nur für die Zukunft interessieren wie die Günstigerprüfung funktioniert und was man einhalten muss um die Günstigerprüfung auch in den nächsten Jahren zum Vorteil für sich sichern zu können.
    Mfg Tubatischler

  • Sie haben nur indirekten Einfluß darauf, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in Ihrer ESt- Erklärung berücksichtigt wird - das ist abhängig von der Einkunftshöhe.


    Das Finanzamt prüft dann von Amts wegen im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, inwieweit Ihnen der Kinderfreibetrag zusteht und ob dieser für Sie günstiger ist (meistens bei einem hohen Einkommen).
    Ist die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und - ab 2002 - dem BEA-Freibetrag ("Sammelfreibetrag" für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen und das Kindergeld zurückgefordert. Dies geschieht in der Form, daß das Kindergeld der Einkommensteuer hinzugerechnet wird (§ 36 Abs. 2 EStG).
    Der Kinderfreibetrag beträgt für jeden Elternteil 1.824 EUR, für verheiratete Eltern also 3.648 EUR.
    Der bisherige Betreuungsfreibetrag für Kinder unter 16 Jahre und für behinderte Kinder ohne Altersgrenze in Höhe von 3.024 DM ist ab dem Jahr 2002 bestimmt für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Er beträgt jetzt 1.080 EUR je Elternteil, für verheiratete Eltern also 2.160 EUR. Anspruch auf diesen "Sammelfreibetrag" besteht jetzt für alle Kinder bis zum 27. Lebensjahr, sofern sie steuerlich zu berücksichtigen sind.


    Wenn man das mit dem WISO Programm überprüfen wollen, müssen Sie in der 1.Variante das Kindergeld/Anspruch eingeben und in der 2.Variante erfolgt die Eingabe ohne Eingabe des Kindergeldes/Anspruchs.
    Welche Variante dann die für Sie höhere Erstattung bringt, wird vom FA ausgewählt.
    Wenn die Freibeträge vom FA wegen der Günstiger-Prüfung ausgewählt wurden, muß das Kindergeld zurück gezahlt werden.


    Haben Sie weiterhin alle "Zahlen" überprüft, m.E. liegt eventuell noch ein weiterer Eingabefehler vor - aber freuen Sie sich, es ist zu Ihrem Vorteil.

  • Hallo,
    die Einkommenssteuerrückerstattung fiel in unserem Fall rund 900 € geringer aus als vom Wiso-Programm errechnet. Dies liegt daran, dass das Finanzamt - im Gegensatz zum Wiso-Programm - einen Kinderfreibetrag für unser erstes Kind von 5808 E berücksichtigte, wodurch das zu versteuernde Einkommen um eben diesen Betrag unter dem des vom Wisoprogramm errechneten lag. Dann aber wurde vom Finanzamt das Kindergeld für dieses Kind wieder auf die zu zahlende Einkommensteuer draufgepackt, während im Wiso-Programm von der errechneten Einkommensssteuer noch eine kindbedingte Ermäßigung nach § 34f EStG abgezogen wurde. Was ist das für eine Ermäßigung (wir finden im Hilfe-Programm keine Infos zu dem Paragraphen)? Warum ist sie so viel günstiger für uns und wie können wir sie beanspruchen? Lohnt sich ein Widerspruch?