Studierende - Zeugnis/Erfüllung der ECTS oder Immatrikulation maßgebend?

  • Hallo,


    ich habe das Zeugnis für mein Zweitstudium (Master) mit den erfüllten ECTS am 30.06.2017 erhalten, war jedoch noch das darauffolgende Semester eingeschrieben, konkret bis 31.03.2018. In diesem Rest-Semester habe ich keine Kurse mehr absolviert, sondern Nebenjobs in der Univerwaltung gemacht, und zwar bis Ende Januar 2018. Am 19.02.2018 habe ich einen Vollzeitjob in der Privatwirtschaft angenommen, d.h. also noch vor Ablauf des Wintersemesters am 31.03.


    Für meine Steuererklärungen 2017 und 2018 stellt sich mir nun die Frage, ob der Erhalt des Zeugnisses oder mein Immatrikulationsstatus maßgeblich für meinen Studienstatus ist. Denn je nach dem könnte ich ja Werbungskosten für mein Zweitstudium für einen längeren Zeitraum geltend machen; außerdem könnte sich mein Vollzeitjob mit dem laufenden Wintersemester evtl. "beißen" (?).


    Bin für eure Hilfe sehr dankbar :)

    • Offizieller Beitrag

    ich habe das Zeugnis für mein Zweitstudium (Master) mit den erfüllten ECTS am 30.06.2017 erhalten,

    Womit dann doch wohl Dein Studium abgeschlossen sein sollte.


    In diesem Rest-Semester habe ich keine Kurse mehr absolviert, sondern Nebenjobs in der Univerwaltung gemacht, und zwar bis Ende Januar 2018. Am 19.02.2018 habe ich einen Vollzeitjob in der Privatwirtschaft angenommen

    Was das oben Gesagte ja wohl bestätigt.