Nebenkostenrückerstattung in ESt-Erklärung

  • Meine Mutter hat nach insgesamt sehr hohen Nebenkosten (hatte mehrere Gründe) den Mietern jeweils 100 € überwiesen. Wo wird das in der ESt-Erklärung eingetragen?

    Ich will nicht einfach die Mieteinnahmen reduzieren, weil ich dann bei der nächsten ESt-Erklärung, wieder alles ändern muss, aber es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

    Vielen Dank für hilfreiche Vorschläge

  • Meine Mutter hat nach insgesamt sehr hohen Nebenkosten (hatte mehrere Gründe) den Mietern jeweils 100 € überwiesen.

    Das verstehe ich nicht. Wenn eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellt wird, egal mit welchem Programm, dann kommt ein Endergebnis raus, entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben, selten wohl ein null auf null ausgehend.

    Und wenn bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben herauskommt muss dieser Betrag zurück erstattet werden, nicht eine Pauschale über € 100,-, oder habe ich das falsch verstanden ?


    Sollte im ganzen Abrechnungsjahr eine erhöhtes Guthaben oder eine Nachzahlung sich abzeiuchnen, dann sollte man die Vorauszahlungen entsprechend neu festlegen.

  • Ich will nicht einfach die Mieteinnahmen reduzieren

    In der Anlage Vermietung und Verpachtung sind die Nebenkosteneinnahmen und -rückerstattungen getrennt von den Nettomieteinnahmen aufzuführen. Du kürzt also die Einnahmen aus den Nebenkosten, nicht die Mieteinnahmen.

    Dabei ist auch zu beachten, dass das strenge Zahlungsprinzip nach § 11 EStG in der Einkommensteuererklärung gilt (für die Abrechnung mit den Mietern gilt dies nicht!).