Erklärung zur gesonderten Festestellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • Meine Frage betrifft zwar nicht direkt die WiSo Software, da ich hier im Forum bisher aber dankenswerter Weise immer eine hilfreiche Antwort auf meine Fragen bekommen habe, hoffe ich, dass ich auch die folgende Frage hier posten darf.


    Ich mache meine Einkommenssteuererklärung inkl EÜR dieses Jahr erstmals selbe.


    Ich habe gesehen, dass mein damaliger Steuerberater immer eine sog. Erklärung zur gesonderten Festestellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung mit eingereicht hat. Diese ist aber bis auf die allg. Angaben und den Hinweis, dass der Feststellungsbescheid dem Steuerberater zugeschickt werden soll, leer.


    Da für meine steuerlichen Belange nicht unterschiedliche FA’s zuständig sind, erschließt sich mir der Sinn dieses Formulars nicht. Oder dient es (in meinem Fall) lediglich dazu, das FA darüber zu informieren,

    1. dass eben der Steuerberater und nicht ich den Feststellungsbescheid bekommen sollte
    2. dass das FA ggfs. schon mit der Bearbeitung anfangen kann, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vom Steuerberater eingereicht worden sind?





    Würde mich über eine kurze Rückinfo freuen

    Gruß

    ferion

  • Wenn du wirklich auch für die EÜR bei deinem Wohnsitzfinanzamt veranlagt wirst, ist es mir auch nicht verständlich. Ich würde ihn fragen.

    Du hast doch für die EÜR eine gesonderte Steuernummer erhalten - einfach einmal vergleichen, die Ziffern vor dem ersten Querstrich müssen identisch sein, dann besteht Gleichheit bei den zuständigen Finanzamt. Sonst ist für die EÜR ein anderes Finanzamt zuständig und die Erklärung ist nötig.

    • Offizieller Beitrag

    Beim Betriebstätten-FA hast Du die gesonderte Feststellungserklärung nebst Anlage G sowie die EÜR abzugeben. Beim Wohnsitz-FA hast Du daneben die ESt-Erklärung abzugeben, in der natürlich u.a. das (voraussichtliche) Ergebnis der gesonderten Feststellung (Mitteilungseinkünfte) des Betriebstätten-FA in der dazu vorgesehenen Zeile einer Anlage G anzugeben ist.

    • Offizieller Beitrag

    Da für meine steuerlichen Belange nicht unterschiedliche FA’s zuständig sind, ...

    Diesen Zusatz hatte ich in der Tat überlesen.


    erschließt sich mir der Sinn dieses Formulars nicht.

    Mir jetzt auch nicht mehr.


    1. dass eben der Steuerberater und nicht ich den Feststellungsbescheid bekommen sollte

    Ist denn überhaupt ein Feststellungsbescheid erlassen worden? Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein, wenn der von Dir geschilderte Sachverhalt so zutrifft. Vor allem, hat der Berater für diese Feststellungserklärung Kosten in Rechnung gestellt? Welche Erklärungen wurden durch das FA letztlich überhaupt angefordert?