Guten Tag!
Vielleicht kann mir ein Steuer-Erfahrener bei nachfolgender Frage bzw. Fragen helfen.
Wir haben 2014 eine Eigentumswohnung gekauft, dann vermietet und 2019 mit Gewinn verkauft. Nun wird die sogenannte "Spekulationssteuer" fällig.
Für 2019 kann ich einerseits auf Grund der Mieteinnahmen weiterhin die Abschreibung geltend machen. Gleichzeitig muss ich jedoch unter dem Veräußerungsgewinn die erfolgten Abschreibungen aufzählen (diese erhöhen den Gewinn). Das sich das für 2019 rein rechnerisch nullt ist klar. Aber vom Ablauf her/formell gesehen: muss ich dabei auch die laufende beantragte Abschreibung für 2019 schon mit einrechnen unter Abschreibungen des Veräußerungsgewinnes bzw. aufzählen. Rein rechtlich ist diese zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht erfolgt...
Vielen Dank