Hallo liebe Leute,
ich habe zwei Frage, zu denen ich keine eindeutigen Aussagen finden kann:
1. Ist es möglich, Einspruch gegen mehrere Steuerbescheide in nur einem Einspruchschreiben einzulegen? Oder benötigt jeder Steuerbescheid (in meinem Falle 2012, 2013, 2014 und 2015) ein einzelnes Einspruchschreiben?
2. Ich erwarte eine Steuerrückerstattung für das erste Berufsjahr 2016 aufgrund von Verlustvorträgen aus den vorherigen Jahren des Zweitstudiums.
Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen, die ich im Jahr 2016 dann folglich auch zu viel gezahlt habe? Ist es möglich, sich diese auch rückerstatten zu lassen?
Danke für eure Hilfe!