Hallo liebes Forum,
ich habe mehrere Fragen:
1) Doppelte Haushaltsführung / Auslandsstudium: Ich habe ein Auslandsstudium 2019 in UK begonnen, wodurch gleichzeitig eine doppelte Haushaltsführung vorlag. Nun ist die Frage, ob ich sämtliche Kosten unter "Fortbildungskosten" (Studiengebühren, Verpflegungspauschale, Übernachtungskosten) eintrage oder ob ich lediglich die Studiengebühren unter "Fortbildungskosten" verbuche und die Verpflegungspauschale sowie Übernachtungskosten unter "Doppelte Haushaltsführung" eintrage. Gibt es hier irgendetwas zu beachten? Da ich gelesen habe, dass die VP beim Auslandsstudium nur gewährt wird, wenn eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt, wäre ich dazu geneigt, dort auch die Kosten einzutragen. Aber dadurch dass es theoretisch zum Studium gehört, fände ich auch das plausibel. Gibt es hier ein richtig oder falsch bzw. was ist das beste Vorgehen?
2) Auslandsstudium / Zuschuss Arbeitgeber: Während des Studiums wurde ich durch meinen Arbeitgeber örtlich freigestellt und durfte im Ausland studieren und habe während dieser Zeit Homeoffice gemacht, jedoch mit flexibler Arbeitszeit. Der Einfachheit halber hat mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitslohn einfach in gleicher Höhe weitergezahlt, wenngleich ich theoretisch weniger gearbeitet habe. Muss ich das in irgendeiner Form in der Steuererklärung berücksichtigen im Sinne einer "Bezuschussung"? Die Kosten des Studiums habe ich alle selber getragen.
Vielen Dank