Doppelter Haushalt / Auslandsstudium

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe mehrere Fragen:


    1) Doppelte Haushaltsführung / Auslandsstudium: Ich habe ein Auslandsstudium 2019 in UK begonnen, wodurch gleichzeitig eine doppelte Haushaltsführung vorlag. Nun ist die Frage, ob ich sämtliche Kosten unter "Fortbildungskosten" (Studiengebühren, Verpflegungspauschale, Übernachtungskosten) eintrage oder ob ich lediglich die Studiengebühren unter "Fortbildungskosten" verbuche und die Verpflegungspauschale sowie Übernachtungskosten unter "Doppelte Haushaltsführung" eintrage. Gibt es hier irgendetwas zu beachten? Da ich gelesen habe, dass die VP beim Auslandsstudium nur gewährt wird, wenn eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt, wäre ich dazu geneigt, dort auch die Kosten einzutragen. Aber dadurch dass es theoretisch zum Studium gehört, fände ich auch das plausibel. Gibt es hier ein richtig oder falsch bzw. was ist das beste Vorgehen?


    2) Auslandsstudium / Zuschuss Arbeitgeber: Während des Studiums wurde ich durch meinen Arbeitgeber örtlich freigestellt und durfte im Ausland studieren und habe während dieser Zeit Homeoffice gemacht, jedoch mit flexibler Arbeitszeit. Der Einfachheit halber hat mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitslohn einfach in gleicher Höhe weitergezahlt, wenngleich ich theoretisch weniger gearbeitet habe. Muss ich das in irgendeiner Form in der Steuererklärung berücksichtigen im Sinne einer "Bezuschussung"? Die Kosten des Studiums habe ich alle selber getragen.


    Vielen Dank

  • Was war denn in dieser Zeit mit deinem "alten" Wohnsitz? So wie ich deinen Beitrag lesen, hast du den das ganze Jahr oder nur sehr wenig "besucht". Die Tatsache, im Ausland zu studieren, impliziert nich automatisch eine doppelte Haushaltsführung! Das solltest du als erstes prüfen, bevor du mit Eingaben anfängst,

    Dann ist zu prüfen, ob Erst- oder Weiterbildung. Davon hängt ganz wesentlich ab, was und wo eingetragen wird.

  • Ich habe noch weiter die Miete an meiner "alten" Wohnung anteilig bezahlt, da ich hier mit meiner Freundin zusammengewohnt habe und bin 1-2 zurückgeflogen zum Besuch. Ansonsten handelt es sich um ein Masterstudium, d.h. es handelt sich um keine Erstausbildung.

  • Auch ein Masterstudium ist nicht immer ein Zweitstudium! Es gibt hier inzwischen einige Diskussionen hier, im Internet gibt es unzählige Beiträge zum Thema Masterstudium als Erst- oder Zweitstudium.

    • Offizieller Beitrag

    Während des Studiums wurde ich durch meinen Arbeitgeber örtlich freigestellt und durfte im Ausland studieren und habe während dieser Zeit Homeoffice gemacht, jedoch mit flexibler Arbeitszeit. Der Einfachheit halber hat mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitslohn einfach in gleicher Höhe weitergezahlt, wenngleich ich theoretisch weniger gearbeitet habe. Muss ich das in irgendeiner Form in der Steuererklärung berücksichtigen im Sinne einer "Bezuschussung"?

    Und wie hat er das versteuert bzw. der Sozialversicherung unterworfen? ?(

  • Während des Studiums wurde ich durch meinen Arbeitgeber örtlich freigestellt und durfte im Ausland studieren und habe während dieser Zeit Homeoffice gemacht, jedoch mit flexibler Arbeitszeit. Der Einfachheit halber hat mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitslohn einfach in gleicher Höhe weitergezahlt, wenngleich ich theoretisch weniger gearbeitet habe. Muss ich das in irgendeiner Form in der Steuererklärung berücksichtigen im Sinne einer "Bezuschussung"?

    Und wie hat er das versteuert bzw. der Sozialversicherung unterworfen? ?(

    Das Gehalt ist wie in den vorherigen Monaten ganz normal versteuert worden.

    • Offizieller Beitrag

    Das Gehalt ist wie in den vorherigen Monaten ganz normal versteuert worden.

    Dann verstehe ich den obigen Zusatz nicht. ?(

    Muss ich das in irgendeiner Form in der Steuererklärung berücksichtigen im Sinne einer "Bezuschussung"?

  • Einerseits begründest du den doppelten Haushalt mit dem Wohnsitz bei deinem Arbeitgeber - dann musst du andererseits auch die erhaltene Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in deine Steuererklärung übernehmen (was das Finanzamt auch schon macht wegen der elektronischen Meldung durch den Arbeitgeber).