UmSt. Rückerstattung als Einnahme in die Einkommenssteuer

  • Guten Tag,


    bei meinem Steuerbescheid f.2002 wurden die Umsatzsteuerersttung für ein Fahrzeug (Vorsteuer) als Einnahme in meiner Einkommensteuer verbucht. Ich zahle so noch einmal Steuern auf ein von mir an den Fiskus vorgestreckten Betrag (und zinslos für ein Jahr zur Verfügung gestellt). Der Finanzbeamte hat mich auf den §9b EStg verwiesen. Leider kann ich hierzu nichts finden. Ist dieser Betrag, den ich ja nur als Durchlaufenden Posten habe, tatsächlich auch eine Einmahme in meiner privaten ESt. ? Wenn ich das Fahrzeug netto bezahlt hätte, wäre mir das Erspart geblieben?


    Vielen Dank für eine Antwort