Lohnsteuererklärung im dualen Studium

  • Hallo zusammen,


    vorab: ich bin absoluter Neuling was sowohl Steuern, als auch das WISO steuer:Sparbuch betrifft, weiß also nicht wirklich, welche Infos von mir benötigt werden, um mir eine passende Antwort zu geben. Ich trage auf Anfrage auch gerne noch weitere Details nach.


    Meine Situation:

    Ich bin seit dem 01.08.2019 ein dualer Student, arbeite also 2 Tage die Woche und studiere 3 Tage die Woche an einer FH. Dafür bekomme ich natürlich Gehalt, was sich nach TVAöD BBiG 2020 vom 01.08. - 31.12. auf ca. 5500€ belief.



    In der Steuererklärung meiner Eltern wurde angegeben, dass meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge "übernommen" wurden, weil das Programm durch steuer:Abruf automatisch meine Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und meine Beiträge als übernommen angegeben hat.


    Dazu haben wir Infos aus dem Punkt "Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" unter dem Reiter Steuerliche Hilfe aus dem Programm genommen. (Als Bild angehängt).


    Jetzt möchte ich meine eigene Steuererklärung machen (,weil ich das meines Wissens nach als dualer Student muss,) und so wie ich das verstehe, darf ich nun meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen, da sie nur ein mal steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Wie stelle ich das im Programm ein? Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung wieder vom Finanzamt abgerufen und habe nun natürlich alle Beiträge zu den Kranken- und Pflegeversicherungen in meiner Steuererklärung. Ich kann doch nicht einfach unter Punkt 25 und 26 in meiner Lohnsteuerbescheinigung 0€ eintragen, oder? Habe ich da etwas komplett falsch verstanden?


    Außerdem verwirren mich die letzten vier Absätze der Hilfeseite, vor allem die Begriffe Doppelvergünstigung und Steuern nachzahlen. Trifft davon etwas auf meine jetzige Situation zu? Und verändert sich etwas für mich, wenn ich dieses Jahr das komplette Jahr arbeite, anstatt nur vom 01.08. - 31.12. (Stichwort Grenzbeträge, wie im vorvorletzten Absatz der Hilfeseite erwähnt)?


    Vielen Dank fürs Lesen und für die Antworten

    Niklas


    • Offizieller Beitrag

    Jetzt möchte ich meine eigene Steuererklärung machen (,weil ich das meines Wissens nach als dualer Student muss,) und so wie ich das verstehe, darf ich nun meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen, da sie nur ein mal steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

    So ist es.


    Ich kann doch nicht einfach unter Punkt 25 und 26 in meiner Lohnsteuerbescheinigung 0€ eintragen, oder?

    Doch, das musst du sogar bzw. diese Positionen löschen, um eine doppelte Beantragung zu verhindern.


    Außerdem verwirren mich die letzten vier Absätze der Hilfeseite, vor allem die Begriffe Doppelvergünstigung und Steuern nachzahlen. Trifft davon etwas auf meine jetzige Situation zu?

    Woher sollen wir wissen, ob bzw. in welchem Umfang sich das in Deiner Einkommensteuerveranlagung, so heißt das nämlich seit mindestens einem Jahrzehnt, auswirkt.


    Und verändert sich etwas für mich, wenn ich dieses Jahr das komplette Jahr arbeite, anstatt nur vom 01.08. - 31.12. (Stichwort Grenzbeträge, wie im vorvorletzten Absatz der Hilfeseite erwähnt)?

    Das kannst nur Du selber Deiner Steuerberechnung nebst Erläuterungen entnehmen. Im Zweifel stellt man mal einen Planspielmodus ("Was wäre wenn?") ein und spielt das durch. Das hätten Du und Deine Eltern übrigens mal machen sollen, bevor sie den Antrag gestellt haben.

  • Außerdem verwirren mich die letzten vier Absätze der Hilfeseite, vor allem die Begriffe Doppelvergünstigung und Steuern nachzahlen. Trifft davon etwas auf meine jetzige Situation zu?

    Woher sollen wir wissen, ob bzw. in welchem Umfang sich das in Deiner Einkommensteuerveranlagung, so heißt das nämlich seit mindestens einem Jahrzehnt, auswirkt.


    Und verändert sich etwas für mich, wenn ich dieses Jahr das komplette Jahr arbeite, anstatt nur vom 01.08. - 31.12. (Stichwort Grenzbeträge, wie im vorvorletzten Absatz der Hilfeseite erwähnt)?

    Das kannst nur Du selber Deiner Steuerberechnung nebst Erläuterungen entnehmen. Im Zweifel stellt man mal einen Planspielmodus ("Was wäre wenn?") ein und spielt das durch. Das hätten Du und Deine Eltern übrigens mal machen sollen, bevor sie den Antrag gestellt haben.


    Danke für die Antwort. Bei Deinen letzten beiden Punkten sehe ich aber irgendwie keinen Zusammenhang zu meiner Frage. Meine Frage ist ob eine Doppelvergünstigung in meiner jetzigen Situation bzw. im nächsten Jahr (wegen Überschreitung der Grenzbeträge) eintritt, wenn meine Eltern meine Beiträge übernehmen und mein Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale bei der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Sollte das eintreten, müsste ich doch Steuern nachzahlen, oder?


    Im Planspielmodus haben wir auch manches ausprobiert, jedoch weiß ich nicht was meine Eltern Deiner Meinung nach hätten ausprobieren sollen. Falls Du das ein wenig erläutern könntest, wäre ich Dir sehr dankbar. Wie gesagt, ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet :)