Liebe Community,
aktuell bearbeite ich mit der WISO STEUER SOFTWARE meine Steuererklärung für das Jahr 2019.
Von dem Programm bin ich total begeistert, da es allerdings mein erstes Mal ist, dass ich meine Steuern erkläre, fehlt mir der Erfahrungsschatz.
Vielleicht kann mich jemand von euch unterstützen? Ich wäre euch sehr dankbar
Im Jahr 2019 habe ich vom 16.12.2019 bis zum 31.12.2019 in Österreich als Saisonkraft gearbeitet. Demnach muss ich die N-AUS Anlage ausfüllen.
Mir liegt auch der Lohnzettel aus Österreich vor. Soweit wie ich das verstanden habe, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen und es wird geprüft, wo ich die Steuern in Österreich oder Deutschland zahlen werde.
Allerdings weiß ich nicht, was ich in welche Spalten eintragen soll, beziehungsweise, ob ich das dem Lohnzettel adäquat übernehmen darf.
Auszufüllendene Spalten im WISO STEUER PROGRAMM sind:
Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne inländischen Lohnsteuerabzug
Steuerfreier Arbeitslohn
Steuerpflichtiger Arbeitslohn
Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland
Informationen, die mein Lohnzettel hergibt:
Bruttobezüge (210):
Steuerfreie Bezüge (215):
Insgesamt für lohnsteuerpflichtige Einkünfte einbehaltene
SV-Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung ..(230):
Steuerpflichtige Bezüge ( 245):
Anrechenbare Lohnsteuer (260):
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Ich habe verstanden, dass der Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne inländischen Lohnsteuerabzug dem Bruttobezug in Österreich meint.
Doch wie sieht es mit den Punkten Steuerfreier Arbeitslohn und Steuerpflichtiger Arbeitslohn aus , darf ich das den Punkten 245 und 215 des Lohnzettels gleichstellen, oder wird hier österreichisches und deutsches Recht differenziert? [Im Sinne von laut 245 und 215 sind die Beträge dem österreichischen Steuergesetz zufolge Steuerpflichtig und Frei ; und die auszufüllenden Punkte im WISO Steuer Programm beziehen sich einer Umrechnung --> nach deutschem Steuergesetz bestehende Steuerpflicht und Freiheit für dem im Ausland erwirtschafteten Lohn]
Oder darf ich bei Unsicherheit einfach Lücken lassen und dem Finanzamt mein Lohnzettel samt Statement schicken, dass ich dort keine adäquate Lösung weiß.
Ich bedanke mich herzlich für euer Engagement
Mit freundlichen Grüßen
Conny