Firmenwagen Methode nach Fahrtenbuch - Wie wird die Minderung des Bruttolohns berechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum, da ich bis dato meistens recht gut mit der WISO Steuersoftware und meinem Finanzamt zurecht gekommen bin.

    Aber jetzt hat meine WISO Software und das Finanzamt eine unterschiedliche Meinung.

    Auch nach vielen Recherchen bin ich mit nicht sicher war recht hat :D

    Und hoffe ihr könnt helfen -> Bitte nicht au die Suche verweisen, denn die habe ich zu ausgiebig genutzt. Denke ich...


    Konkretes Problem:

    Das Finanzamt setzt immer die kompletten Gesamtkosten des Fahrzeugs inkl. Eigenanteil an. In der WISO Software kann ich auswählen, ob mein Eigenanteil berücksichtigt wird.

    Nachfolgend das Beispiel zu besserem Verständnis:


    Ich habe einen Firmenwagen, der vom Arbeitgeber nach der 1% Methode wie folgt versteuert wird.

    Ich zahle einen Eigenanteil der Leasingrate von mtl. 300 EUR und darf den Wagen ohne Extrakosten Privat nutzen.

    5000 km Privat (inkl. Fahrten zum Büro)

    25000km dienstlich Kunden etc.

    30000 Summe


    Brutto Preis des Autos 45000 EUR

    nach 1% Regelung werden mtl. über mein Gehalt versteuert :

    1% vom Bruttopreis 450 EUR - 300 EUR Eigenanteil = 150 EUR

    + Fahrten zu Arbeit 10 km x 0,03% x 45000 EUR = 135 EUR

    im Jahresbruttolohn enthaltener Anteil für Privatnutzung Firmenwagen: 12 x (150+135) = 3420 EUR

    Soweit ok.


    Über die Steuererklärung setze ich die Fahrtenbuch Methode an.

    Gesamtkosten des Fahrzeuges:

    1200 EUR Leasingrate (Arbeitgeberanteil 12 x 100EUR) + 2500 EUR Kraftstoff + 3600 EUR Eigenanteil Leasingrate (12 x 300 EUR)

    Leasingrate beinhaltet alle weiteren Kosten

    Summe Gesamtkosten Fahrzeug pro Jahr: 7300 EUR


    Laut meinem Finanzamt müssen immer komplett die Gesamtkosten des Fahrzeugs betrachtet werden d.h.

    Nutzungswert = Privat Fahrten / Gesamt Fahrten x Gesamtkosten = 5000km / 30000km x 7300 EUR = 1216 EUR


    50000 EUR Jahresbruttolohn


    - 3420 EUR im Brutto enthaltener Firmenwagenanteil 1%

    + 1216 EUR Nutzungswert

    = -2204 der Jahresbruttolohn ist zu kürzen auf ---> 50000 - 2204 = 47796 EUR


    Laut WISO Steuer Sparbuch Software, kann der Eigenanteil entfallen

    Gesamtkosten= 1200 EUR Leasingrate (Arbeitgeberanteil 12x100EUR) + 2500 EUR Kraftstoff

    Leasingrate beinhaltet alles weiteren Kosten

    Summe Gesamtkosten Fahrzeug pro Jahr: 3700 EUR


    Nutzungswert = Privat Fahrten / Gesamtfahrten x neue Gesamtkosten = 5000km / 30000km x 3700 EUR = 616 EUR

    50000 EUR Jahresbruttolohn


    - 3420 EUR im Brutto enthaltener Firmenwagenanteil 1%

    + 616 EUR Nutzungswert

    = -2804 der Jahresbruttolohn ist zu kürzen auf ---> 50000 - 2804 = 47196 EUR


    Ich persönlich bin der Meinung, wenn das Vorgehen des Finanzamtes mit Gesamtkosten inkl. meinem Eigenanteil korrekt ist, müsste ich zumindest entsprechend auch einen Teil meines Eigenanteil als Werbungskosten oder ähnliches steuerlich geltend machen können.

    Da ich schließlich den Wagen zu 5000/30000 % nur Privat nutze und der Rest fällt dienstlich an.

    Konkret dann müsste ich 12 x 300 EUR x 5000km/30000km = 600 EUR noch als Werbungskosten absetzen können.


    Warum kann ich dann aber in der WISO Software einen Hacken setzen ob der Eigenanteil berücksichtigt wird oder nicht?

    Welches Vorgehen ist Korrekt? Habe ich ggf. einen Verständnisproblem?


    Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit meine Frage zu beantworten.

    Die genannten Werte sind der einfachheitshalber nur angenommen.


    Vielen Dank für euren Support!!!!!


    Gruß

    aus dem sonnigen NRW

  • Beide Links kenne ich und ich habe mich beim Antrag auf Schlicht Änderung gegenüber dem Finanzamt auf Punkt Rdnr 55 + 57 berufen.

    Ich habe das Finanzamt gebeten

    1. den Eigenanteil vom Nutzungswert nochmal abzuziehen. Wie in de Dokument im Beispiel gezeigt oder

    2. den Eigenanteil komplett wegzulassen.


    Beides wurde vom Finanzamt abgelehnt und o.g. Berechnung als Grundlage benannt.


    Daher könnte es sein, dass ich hier etwas falsch verstehe. Letztlich möchte ich das für die Folgejahre verstehen.

    Das Thema Firmenwagen wird sehr ausgiebig hier im Forum und anderen behandelt, aber passt nie zu 100% auf mein Anliegen. Daher auch mein Beitrag.


    Ich hoffe der hilft auch anderen, wenn es eine klare Antwort / Lösung zu dem Sachverhalt gibt

  • Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten des Fahrzeuges aufzuteilen, dazu gehört auch dein Eigenanteil. M. E. hat das Finanzamt hier Recht, wobei der Eigenanteil am Ende vom ermittelten geldwerten Vorteil wieder abgezogen werden muss (um deinen tatsächlichen Vorteil zu ermitteln, analog zu Reisekosten etc.).

    Wenn sich das Finanzamt hier quer stellt, solltest du Einspruch einlegen und fachliche Hilfe (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater) holen - hier können wir nicht mehr weiterhelfen.

  • Danke für deine Rückmeldung.


    Das Finanzamt hat den Abzug am Ende des Eigenanteils abgelehnt mit der Begründung, dass der Eigenanteil bereit bei den 1% abgezogen ist.

    Aus meinem Beispiel 45.000 EUR Kaufpreis. 1% = 450 - 300 EUR Eigenanteil. Versteuert werden mtl. 150 EUR


    In dem Zusammenhang frage ich mich auch warum WISO dann erlaubt die Eigenanteil nicht zu berücksichtigen.

  • Es müssen doch beide Berechnungen miteinander verglichen werden, also auch bei der Fahrtenbuchmethode den Eigenanteil abziehen. Danach dann die Differenz zwischen den beiden Berechnungen ansetzen.

    Aber - wie gesagt - dies ist meine ganz persönliche Meinung, und ich würde das auch mit dem Finanzamt durchfechten. Aber es ist auch die Frage, um welchen Betrag du hier streitest an Steuern. Bei einem hohen Steuersatz (Grenzsteuersatz nahe 50%) wären es ja fast 150 Euro weniger Steuern, bei einem niedrigen Grenzsteuersatz (20%) nur 60 Euro.