Hallo,
zum o.g. Thema findet man bereits zahlreiche z.T. schon recht alte Beiträge (z.B. mit Hinweis auf §55 bzw. §53 Beamtenversorgungsgesetz, die in meinen Bezügemitteilungen genannt werden) aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Ich bin Witwer und meine Frau war Beamtin. Sie starb an den Folgen einer Krankheit, die mit ihrem beruflichen Hintergrund nichts zu tun hatte. Darf ich jetzt unter der Rubrik Persönliches erklären, dass ich Hinterbliebenbezüge erhalte?
Vielen Dank und Grüße