Erweiterung Wohnhaus zu Dreifamilienhaus, Neubau Stellplatz

  • Hallo zusammen,


    Vor einigen Jahren habe ich mir ein 2 Fam. Haus zugelegt, eine ebene bewohne ich und die zweite ebene wird Vermietet.

    Nun möchte ich den Dachboden ausbauen, die Erweiterung zum Dreifamilienhaus (Vermieten) und dafür müsste ich zusätzlich PKW-Stellplatz vorweisen.

    In wie fern kann ich die Kosten zur Herstellung des PKW-Stellplatzes absetzen, da ich diesen für die dritte Wohnung vorweisen muss und nicht für die Eigennutzung benötige.

    Handwerker kosten, Statiker, Materialkosten oder Werkzeuge/Geräte die ich dafür benötigt habe da ich viel Eigenleistung eingebracht habe, was davon kann ich wie Steuerlich absetzen? und evtl wo kann ich das in der Software eintragen.



    Vielen Dank im voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Das beantwortet Dir doch Dein Programm eigentlich ganz gut. Du kannst die Dir insoweit entstandenen tatsächlichen Aufwendungen als Herstellungskosten ansetzen und ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung im Rahmen der AfA als eigenständiges Objekt abschreiben. Deine Eigenleistungen interessieren einkommensteuerlich nicht.

  • wenn ich das richtig verstanden habe, als Beispiel:

    2019 entstandene Kosten 15.000 Euro Herstellungskosten, - Ausgaben (Werbungskosten)/Sonstige Kosten/Weitere Aufwendungen

    2020 entstandene Kosten 5.000 Euro Nachträgliche Herstellungskosten, - Ausgaben (Werbungskosten)/Sonstige Kosten/Weitere Aufwendungen

    2020 neben der aktuellen Abschreibung der Immobilie unter /Weitere Abschreibungen die 20.000 Euro auf 5 Jahre ansetzen.

    wäre das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    2020 neben der aktuellen Abschreibung der Immobilie unter /Weitere Abschreibungen die 20.000 Euro auf 5 Jahre ansetzen.

    Wie kommst Du darauf?


    § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) - Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

    § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) - Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau


    Du kannst die Dir insoweit entstandenen tatsächlichen Aufwendungen als Herstellungskosten ansetzen und ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung im Rahmen der AfA als eigenständiges Objekt abschreiben.

  • 2019 entstandene Kosten 15.000 Euro Herstellungskosten, - Ausgaben (Werbungskosten)/Sonstige Kosten/Weitere Aufwendungen

    2020 entstandene Kosten 5.000 Euro Nachträgliche Herstellungskosten, - Ausgaben (Werbungskosten)/Sonstige Kosten/Weitere Aufwendungen

    2020 neben der aktuellen Abschreibung der Immobilie unter /Weitere Abschreibungen die 20.000 Euro auf 5 Jahre ansetzen.

    wäre das so richtig?

    Du solltest die Erläuterungen zum Unterschied zwischen erstmaligen Herstellungskosten und nachträglichen Herstellungskosten genauer lesen.

    Mit der dritten Wohnung schaffst du etwas Neues, noch nicht vorhandenen Gewesenes! Ich sehe hier überhaupt keinen Ansatzpunkt für Werbungskosten bzw. nachträgliche Anschaffungskosten. Meines Erachtens sind alle Aufwendungen zu aktivieren.

    Aber Genaueres sagt dir dein Steuerberater - falls du über die Suche im www nicht fündig werden solltest.

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuerprogramm kann viel, es kann aber mit Sicherheit keine mehrjährige Ausbildung und dann weiter fortlaufende Fortbildungen im Steuerrecht ersetzen. Das Programm kann Dir insoweit helfen, als es alle gesetzlichen Grundlagen kennt. Du kannst diese über die Programmsuche/-hilfe alle finden und nachlesen. Weiterhin hilft es Dir später durch die diversen hinter den Fragezeichen befindlichen bzw. rechtsseitig gegebenen Hinweise. Mit viel Nachlesen und somit viel Arbeit kommst Du dann auf die hoffentlich zutreffenden Lösungen.


    Das Forum darf aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten. Uns sind also Grenzen gesetzt, weshalb es im Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe sein sollte.


    Und meine obige Rückfrage hast Du ja leider nicht beantwortet.