Wo werden Ausgleichszahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung gemäß § 187a SGB VI eingetragen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Wo werden Ausgleichszahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung gemäß § 187a SGB VI eingetragen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Im Prinzip da, wo die laufenden Beiträge auch eingetragen werden. Das sollte sich aber doch auch aus der besonderen Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers ergeben.
Danke für die Antwort. Auf der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers ist nur die Ausgleichszahlung aufgeführt, nicht die laufenden Beiträge. Diese stehen nur auf der Lohnsteuerbescheinigung. Ich trage dann die Summe von beidem in Zeile 23a ein.
Ich trage dann die Summe von beidem in Zeile 23a ein.
In der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung dürfen nur die auf dieser bescheinigten Beträge eingegeben werden.
Auf der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers ist nur die Ausgleichszahlung aufgeführt, nicht die laufenden Beiträge.
Eben. Und die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand und müssen auch dort in der Eingabemaske eingegeben werden.