Privat in Firmenwagen überführen und zurück.

  • Hallo,


    ich möchte nun einen neues Auto anschaffen, welches später als Firmenwagen einbezogen werden soll nach der Gewerbeanmeldung, bleibe aber noch Angestellt (das aber erst nächsten Monat, wg. Umzug)


    Wenn ich das Gewerbe anmelde, möchte ich den Wagen als Firmenwagen überführen, da am Anfang kein (bzw. geringer) Gewinn anfällt, bekomme ich ja die USt ertattet im nächsten Monat (USt ausgewiesen in der Rechnung).
    Was passiert, wenn ich den irgendwann als Privatauto zurückschreiben möchte, weil ich sobald Gewinne anfallen einen Firmenwagen leasen möchte.


    Außerdem muss ich das Auto doch auch abschreiben, so lange es auf die Firma läuft? Muss ich das abgeschriebene dann Rückerstatten?


    Würde mich freuen, eine Antwort auf die Frage zu bekommen.


    Gruß,
    Georg

  • Wird ein Wirtschaftsgut privat erworben, erfolgt die Lieferung umsatzsteuerlich nicht an das Unternehmen, sondern an den "Privatmann". Damit ist kein Vorsteuerabzug gegeben. Da bei der späteren Einlage keine Lieferung des ursprünglichen Händlers an das Unternehmen vorliegt, ist ein nachträglicher Vorsteuerabzug nicht möglich. Auch eine "Lieferung" des "Privatmannes" ins Unternehmen kann zu keinem Vorsteuerabzug führen, da der Firmeninhaber als "Privatmann" nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt ist. Die nicht als Vorsteuer geltend machbare Umsatzsteuer erhöht somit den Einlagewert.
    Wenn Sie den Pkw aus dem betrieblichen Anlagevermögen entnehmen, ist der Pkw mit dem Teilwert bzw. mit den Wiederbeschaffungskosten zu bewerten.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->