Hallo,
ich möchte nun einen neues Auto anschaffen, welches später als Firmenwagen einbezogen werden soll nach der Gewerbeanmeldung, bleibe aber noch Angestellt (das aber erst nächsten Monat, wg. Umzug)
Wenn ich das Gewerbe anmelde, möchte ich den Wagen als Firmenwagen überführen, da am Anfang kein (bzw. geringer) Gewinn anfällt, bekomme ich ja die USt ertattet im nächsten Monat (USt ausgewiesen in der Rechnung).
Was passiert, wenn ich den irgendwann als Privatauto zurückschreiben möchte, weil ich sobald Gewinne anfallen einen Firmenwagen leasen möchte.
Außerdem muss ich das Auto doch auch abschreiben, so lange es auf die Firma läuft? Muss ich das abgeschriebene dann Rückerstatten?
Würde mich freuen, eine Antwort auf die Frage zu bekommen.
Gruß,
Georg