Hallo liebes Forum!
Gerade sitze ich, wie so viele schon vor mir, an meiner ersten Steuererklärung. Es handelt sich um das Jahr 2016.
Nun habe ich eine Frage bezüglich der korrekten Eintragung meiner Entfernungspauschale/Fahrtkosten.
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Zu meiner Situation:
Ich war Vollzeitstudentin im Masterstudium (zählt in meinem Fall als Zweitstudium, wie ich bereits herausgefunden habe, ist es eine Fortbildung und gehört somit zu Werbungskosten).
Daneben habe ich BAföG bekommen und als HiWi sowohl an meiner Hauptuni, als auch an der Kooperationshochschule gejobbt.
So wie ich es bis jetzt verstanden habe, stellen alle drei Tätigkeiten die 1. Tätigkeitsstätte dar. Das Programm meckert zwar dabei, aber gut...
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Nun ist es aber so, dass unsere Uni ein unglaublich großes Geländer abdeckt mit mehreren Zweigstädten in der Stadt. Jeden Tag (manchmal auch mehrmals am Tag) fahre ich zu jeweils einer anderen Adresse, mal sind es nur 3 km, mal sind es 7 km. Ich habe überhaupt kein festes Gebäude oder Fakultät. Es gibt zwar eine offizielle Uniadresse, aber dort sitzt nur die Verwaltung, da finden keine Lehrveranstaltungen statt.
Ich besuche ungefähr 10 bis 12 Veranstaltungen/Woche an jeweils anderem Standort. Das kann doch nicht sein, dass das alles meine 1. Tätigkeitsstätten sein sollen, oder?
Und wie sieht es aus mit Fahrten zwischendurch? Also wenn jeden Montag mein Tag in der Musterstraße 40 anfängt (5 km von Zuhause), ich dann zu meinem Nebenjob in der Beispielstraße 75 fahre (3 km von Zuhause) und anschließend eine Vorlesung in der Teststraße 30 habe (7 km von Zuhause)?
Als weiträumiges Tätigkeitsgebiet kann man das ganze ja auch nicht nennen, da ich ja keine feste Stelle morgens aufsuche, von der aus ich dann weiter fahre.
Gerade eben habe ich zudem in einem Artikel über Steuern für Studenten Folgendes gefunden:
"Fahrten zur Bibliothek werden dabei als Dienstreise berechnet. Das heißt, dass hier im Gegensatz zur Entfernungspauschale der Hin- und Rückweg mit 0,30€ pro Kilometer berechnet wird. Hinzu kommt noch der Verpflegungsmehraufwand von 12€ für jeden Tag, den du an der Bibliothek verbringst. Beachte hier bitte, dass du Fahrten zur Bibliothek nur separat angeben kannst, wenn deine Bibliothek und deine Hochschule nicht im selben Gebäude liegen (also verschiedene Adressen haben)."
Bedeutet das, dass ich, um korrekt zu sein, alle meinen Unifahrten als Dienstreise betrachten soll und für jedes Seminar, Vorlesung, Übung, Exkursion, welche ich im Rahmen des Studiums besucht habe, unter "Reisekosten" eine "Einzelne Auswärtstätigkeit" erstellen soll? In diesem Falle würde ich aber keine Entfernungspauschale berechnen können, sondern nur Reisekosten = 0, weil ich mit dem Fahrrad unterwegs bin bzw. das Semesterticket nutze. Es sei denn, die Uni hat länger als 8 Stunden gedauert, dann würde ich 12€/Tag anrechnen können.
Aber wie sieht es dann aus, an den Tagen, an denen ich zum Beispiel 8-10 Uni hatte und dann 10-16 gearbeitet, und dann 18-20 wieder Uni hatte? Zählt das als >8 Tag? Obwohl da meine Nebenjobarbeitsstädte mit fester Adresse zwischendurch war?
Es tut mir leid für diesen langen Text, aber die Steuerlogik habe ich noch nicht wirklich durchschauen können.
Hoffentlich findet sich eine Person, die hier etwas Ordnung reinbringen kann.
Liebe Grüße
Gini28