Fortbildung an vielen Standorten Entfernungspauschale oder Fahrtkosten?

  • Hallo liebes Forum!


    Gerade sitze ich, wie so viele schon vor mir, an meiner ersten Steuererklärung. Es handelt sich um das Jahr 2016.


    Nun habe ich eine Frage bezüglich der korrekten Eintragung meiner Entfernungspauschale/Fahrtkosten.

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    Zu meiner Situation:

    Ich war Vollzeitstudentin im Masterstudium (zählt in meinem Fall als Zweitstudium, wie ich bereits herausgefunden habe, ist es eine Fortbildung und gehört somit zu Werbungskosten).

    Daneben habe ich BAföG bekommen und als HiWi sowohl an meiner Hauptuni, als auch an der Kooperationshochschule gejobbt.
    So wie ich es bis jetzt verstanden habe, stellen alle drei Tätigkeiten die 1. Tätigkeitsstätte dar. Das Programm meckert zwar dabei, aber gut...

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    Nun ist es aber so, dass unsere Uni ein unglaublich großes Geländer abdeckt mit mehreren Zweigstädten in der Stadt. Jeden Tag (manchmal auch mehrmals am Tag) fahre ich zu jeweils einer anderen Adresse, mal sind es nur 3 km, mal sind es 7 km. Ich habe überhaupt kein festes Gebäude oder Fakultät. Es gibt zwar eine offizielle Uniadresse, aber dort sitzt nur die Verwaltung, da finden keine Lehrveranstaltungen statt.


    Ich besuche ungefähr 10 bis 12 Veranstaltungen/Woche an jeweils anderem Standort. Das kann doch nicht sein, dass das alles meine 1. Tätigkeitsstätten sein sollen, oder?


    Und wie sieht es aus mit Fahrten zwischendurch? Also wenn jeden Montag mein Tag in der Musterstraße 40 anfängt (5 km von Zuhause), ich dann zu meinem Nebenjob in der Beispielstraße 75 fahre (3 km von Zuhause) und anschließend eine Vorlesung in der Teststraße 30 habe (7 km von Zuhause)?


    Als weiträumiges Tätigkeitsgebiet kann man das ganze ja auch nicht nennen, da ich ja keine feste Stelle morgens aufsuche, von der aus ich dann weiter fahre.


    Gerade eben habe ich zudem in einem Artikel über Steuern für Studenten Folgendes gefunden:

    "Fahrten zur Bibliothek werden dabei als Dienstreise berechnet. Das heißt, dass hier im Gegensatz zur Entfernungspauschale der Hin- und Rückweg mit 0,30€ pro Kilometer berechnet wird. Hinzu kommt noch der Verpflegungsmehraufwand von 12€ für jeden Tag, den du an der Bibliothek verbringst. Beachte hier bitte, dass du Fahrten zur Bibliothek nur separat angeben kannst, wenn deine Bibliothek und deine Hochschule nicht im selben Gebäude liegen (also verschiedene Adressen haben)."

    Bedeutet das, dass ich, um korrekt zu sein, alle meinen Unifahrten als Dienstreise betrachten soll und für jedes Seminar, Vorlesung, Übung, Exkursion, welche ich im Rahmen des Studiums besucht habe, unter "Reisekosten" eine "Einzelne Auswärtstätigkeit" erstellen soll? In diesem Falle würde ich aber keine Entfernungspauschale berechnen können, sondern nur Reisekosten = 0, weil ich mit dem Fahrrad unterwegs bin bzw. das Semesterticket nutze. Es sei denn, die Uni hat länger als 8 Stunden gedauert, dann würde ich 12€/Tag anrechnen können.


    Aber wie sieht es dann aus, an den Tagen, an denen ich zum Beispiel 8-10 Uni hatte und dann 10-16 gearbeitet, und dann 18-20 wieder Uni hatte? Zählt das als >8 Tag? Obwohl da meine Nebenjobarbeitsstädte mit fester Adresse zwischendurch war?

    Es tut mir leid für diesen langen Text, aber die Steuerlogik habe ich noch nicht wirklich durchschauen können.

    Hoffentlich findet sich eine Person, die hier etwas Ordnung reinbringen kann.

    Liebe Grüße
    Gini28


  • Na, dann will ich den ersten Versuch wagen - wird sicher nicht jede Frage beantworten, dazu ist der Beitrag einfach zu lang.

    1) Es gibt für jede "Tätigkeit", die gesondert erfasst werden muss, eine 1. Tätigkeitsstätte. Hier sehe ich bei dir drei Tätigkeiten: Studium, 1. Hiwi-Job bei deiner Uni und 2. Hiwi-Job bei der anderen Uni. Was dann bedeutet, diese drei Tätigkeiten müssen getrennt erfasst und die Werbungskosten auch getrennt und bei den einzelnen Jobs aufzuführen sind.

    Du solltest dir hier die Reisekostenrichtlinie einmal sehr genau durchlesen - die beantwortet eigentlich alle deine Fragen zu den Fahrten und sollte auch zumutbar sein, du bist Masterstudentin.

    2) Die von dir zitierte Hilfe ist so nicht ganz richtig, sie gilt nur dann, wenn es für die Uni keinen Campus gibt, der als weitläufiges Betriebsgelände anzusehen wäre. Für Tübingen mit den vielen in der Stadt verstreuten Gebäuden gelten die Aussagen, aber z. B. für Saarbrücken mit dem einheitlichen Gelände oben im Wald nicht. Hier hast du eine einzige Betriebsstätte und die Wege zwischen den Gebäuden sind weder Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte noch Dienstreisen. Auch hier gibt die Reisekostenrichtlinie Beispiele.

    3) Bei deinem Beispiel mit den unterbrochenen Tagen sehe ich keine Möglichkeit, einfach die Stunden zu addieren, um auf den Ansatz von Verpflegungspauschalen zu kommen, denn du hast unterschiedliche Tätigkeiten und damit unterschiedlich zu betrachtende Zeiträume. Studium und Hiwi-Job sind und bleiben getrennt. Die Zeiten dazwischen sind deine privaten Zeiten und gehören nicht in die Berechnung der Abwesenheitszeiten.

  • Vielen Dank nesciens, für deine Antwort und deine Zeit! Ich hab jetzt meine Fahrten zur Uni mit der offiziellen Postadresse angegeben. Die Fahrten zum 1. HiWi-Job mit der genauen Institutsadresse und die Fahrten zum 2. HiWi-Job habe ich weggelassen, da ich diesen Job immer "zwischendurch" oder am Ende des Arbeitstages erledigt habe.

    Ich habe die Steuererklärung soeben abgeschickt und werde mich melden, falls FA etwas auszusetzen hat!