Moin,
ich habe bei einem Finanzamt in NRW die Einkommensteuererklärung 2019 über WISO Steuersparbuch abgegeben und alle möglichen Haken gesetzt, um den Einkommensteuerbescheid elektronisch bekanntgegeben zu bekommen (§ 122a AO). Aber dennoch erreichte mich wieder ein Bescheid auf Papier mit der Post. Über ElsterOnline kann man gar nichts abrufen und über WISO Steuersparbuch kann man nur die elektronischen Bescheiddaten, die ja nicht verbindlich sind abrufen.
Abweichend von den vorherigen Jahren, in welchen die elektronische Bekanntgabe auch nicht klappen wollte, beantragte ich für 2019 die Einzelbekanntgabe. Das Finanzamt trug händisch meine Adresse ein und vermerkte, dass meiner Ehegattin ein Bescheid gleichen Inhalts ergangen sei. Daher vermute ich, dass die Einzelbekanntgabe und deren manuelle Umsetzung die Erteilung eines elektronischen Steuebescheides verhinderte.
Gibt es hier Erfahrungen? Klappt denn nun die elektronische Bekanntgabe des Bescheides (nicht zur verwechseln mit der Bereitstellung der Bescheiddaten?