Selbständige Studentin: Computerkauf korrekt eintragen

  • Hallo,


    ich habe mich jetzt seit Tagen durch das Programm gekämpft und konnte alles, bis auf eine Frage, über das Forum hier beantworten.


    Mir ist allerdings immer noch nicht ganz klar, ob ich folgendes machen darf:

    Kurz nochmal zu meinen Umständen. Ich studiere seit 2018 im Master und bin seit November 2019 als Kleinunternehmer tätig.

    Anfang November habe ich mir einen Computer im Wert von 2000 gekauft. Diesen habe ich nun sowohl bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Verluste (anteilig über 3 Jahre), als auch bei der Einkommensteuererklärung bei Fortbildungskosten für beruflich genutzte Gegenstände (in meinem Fall dann fürs Studium genutzt Gegenstände) eingetragen (ebenfalls anteilig über 3 Jahre).


    Im Grunde möchte ich nur wissen, ob das Quatsch ist? Ich könnte zwar bei der Einkommensteuererklärung angeben, zu welchem prozentualen Anteil ich diesen PC beruflich bzw. fürs Studium genutzt habe. Das kann ich jedoch nicht bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Daher bin ich verwirrt.


    Sollte ich den dann besser bei den Fortbildungskosten wieder rausnehmen, obwohl ich den eben hin und wieder auch für studienrelevante Aufgaben nutze?



    Vielen Dank im Voraus! :)

  • pizzapup

    Hat den Titel des Themas von „Selbständige Studentin:“ zu „Selbständige Studentin: Computerkauf korrekt eintragen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Du musst die Wirtschaftsgüter entsprechend der tatsächlichen Nutzung zuordnen, da sich daraus ggf. auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen ergeben können.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber leider beantwortet das nicht meine Frage.

    Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt und keine Möglichkeit gefunden, um wie oben beschrieben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, beim Computer (über das Anlagekonto 470) eine prozentuale Nutzung angeben zu können.


    Falls das also jemand weiß, würde ich mich sehr über Hilfe freuen.

  • Und was ich gerne auch noch loswerden möchte.

    Du musst die Wirtschaftsgüter entsprechend der tatsächlichen Nutzung zuordnen, da sich daraus ggf. auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen ergeben können.

    miwe4 Anders formuliert: Könntest du mir bitte kurz erläutern, wie man diesen Wirtschaftsgütern eine tatsächliche Nutzung zuordnen kann. Über die Kontonummer oder wie? Wie wäre die denn dann beim Computer? Nicht 470?

  • das Anlagegut muss in voller Höhe aktiviert werden( 0470 ist ok) und bei den jährlichen Abschreibungen werden 50% als Privatentnahme=Erlös( Gegenbuchung zu 100% AfA) erfasst: dieser Betrag kann dann auch als Ausgabe fürs Studium genommen werden. In der AVEÜR muss also der ganze Computer dargestellt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt und keine Möglichkeit gefunden, um wie oben beschrieben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, beim Computer (über das Anlagekonto 470) eine prozentuale Nutzung angeben zu können.

    Man sollte bei der Fragestellung dann aber auch erwähnen, dass man das gesonderte EÜR-Modul nutzt und bucht. Zumindest dieser Punkt wäre nämlich in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls einfacher zu lösen. ;)



    das Anlagegut muss in voller Höhe aktiviert werden( 0470 ist ok) und bei den jährlichen Abschreibungen werden 50% als Privatentnahme=Erlös( Gegenbuchung zu 100% AfA) erfasst: dieser Betrag kann dann auch als Ausgabe fürs Studium genommen werden. In der AVEÜR muss also der ganze Computer dargestellt werden.

    So ist es.

  • bei den jährlichen Abschreibungen werden 50% als Privatentnahme=Erlös( Gegenbuchung zu 100% AfA) erfasst: dieser Betrag kann dann auch als Ausgabe fürs Studium genommen werden

    Wenn kein anderer Computer zur Verfügung steht, gehe ich einmal davon aus, dass auch Privatnutzung berücksichtigt werden muss!

    • Offizieller Beitrag

    bei den jährlichen Abschreibungen werden 50% als Privatentnahme=Erlös( Gegenbuchung zu 100% AfA) erfasst: dieser Betrag kann dann auch als Ausgabe fürs Studium genommen werden

    Wenn kein anderer Computer zur Verfügung steht, gehe ich einmal davon aus, dass auch Privatnutzung berücksichtigt werden muss!

    Hat @pizzapup nichts von geschrieben. Aber Privatnutzung ist bei betrieblichen WG ja eh immer abzugrenzen.

  • Vielen Vielen Vielen Dank für diese flotte und verständliche Antwort lialia

    Dann habe ich noch ein Feedback zu miwe4 , welches mir bereits seit Wochen auf der Zunge liegt:

    Es ist wirklich auffällig, wie wenig hilfreich deine Beiträge hier sind. Wenn ich mir für 25 Euro ein Programm kaufe, dass mir die Steuererklärung erleichtern soll und dann trotzdem soviel nachgefragt werden muss, habe ich ohnehin so meine Zweifel an der WISO-Software.

    Hinzu kommt ein extrem unangenehmer Moderator im Forum, der diese Frustration sogar noch steigern kann.

    Ich habe hier so viele Beiträge gelesen und immer wieder gibst du Antworten, die anstelle eines Lösungswegs lediglich inhaltslose Provokation beinhalten. Anstatt auf veraltete Foreneinträge zu verweisen, aus denen wiederum keine konkreten Antworten hervorgehen, hier meine Empfehlung: Such dir n anderes Hobby oder nimm dir n Beispiel an lialia !


    Amen!

  • bei den jährlichen Abschreibungen werden 50% als Privatentnahme=Erlös( Gegenbuchung zu 100% AfA) erfasst: dieser Betrag kann dann auch als Ausgabe fürs Studium genommen werden

    Wenn kein anderer Computer zur Verfügung steht, gehe ich einmal davon aus, dass auch Privatnutzung berücksichtigt werden muss!

    all good, ein anderer Laptop steht zur Verfügung, der eben hauptsächlich zum Einsatz kommt!

    • Offizieller Beitrag

    Dann habe ich noch ein Feedback zu miwe4 , welches mir bereits seit Wochen auf der Zunge liegt:

    Es ist wirklich auffällig, wie wenig hilfreich deine Beiträge hier sind. Wenn ich mir für 25 Euro ein Programm kaufe, dass mir die Steuererklärung erleichtern soll und dann trotzdem soviel nachgefragt werden muss, habe ich ohnehin so meine Zweifel an der WISO-Software.

    Selbstverständlich muss man hier nachfragen, wenn zu einer sinnvollen und vollständigen Antwort eben noch einige Punkte geklärt werden müssen. Auch Du hattest ja offensichtlich einige entscheidende Punkte in Deinem Startpost unerwähnt gelassen. Und bei Dir habe ich noch nicht einmal nachgefragt.


    Hinzu kommt ein extrem unangenehmer Moderator im Forum, der diese Frustration sogar noch steigern kann.

    Ich habe hier so viele Beiträge gelesen und immer wieder gibst du Antworten, die anstelle eines Lösungswegs lediglich inhaltslose Provokation beinhalten.

    Das muss ich so in der Form allerdings nicht hinnehmen. Und erfahrungsgemäß kann man es nicht allen recht machen.


    Anstatt auf veraltete Foreneinträge zu verweisen, aus denen wiederum keine konkreten Antworten hervorgehen,

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    hier meine Empfehlung: Such dir n anderes Hobby oder nimm dir n Beispiel an lialia !

    Die bei ihrer Antwort ohne vorherige Rückfrage einfach nur Glück gehabt hat, dass Du eben in der Tat mit dem EÜR-Modul buchst und nicht nur die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls nutzt, welche für viele Programmnutzer vollkommen ausreichend ist.