Umsatzsteuer Voranmeldung vom Vorjahr Verbuchen

  • Hallo,

    ich bin bei meiner Buchhaltung über einen kniffligen fall gestoßen, wo ich nicht mehr weiterkomme...

    (bei zuviel um die Ecke denken ist mein kopf Blank ;))


    Also folgender Fall:


    Ich bin Selbstständig (ohne Angestellte)

    Benutze WISO EÜR & Kasse

    Kontorahmen SKR03

    Bin nicht Billanzierungspflichtig (muss nur EÜR machen)


    Ich habe keine Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal 2018 gemacht.

    Daraufhin Wurde ich geschätzt und habe ein Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer Vorauszahlung 3.Q.2013 bekommen.

    Der geforderte Betrag wurde am 14.01.2019 Überwiesen.


    Ich weis nicht auf welches Konto ich diesen Betrag buchen soll.

    normalerweise dachte ich auf das Konto 1790 "Umsatzsteuer Vorjahr"

    jetzt hab ich aber gesehen, dass in den Stammdaten keine Zuordnung zur Umsatzsteuererklärung hinterlegt ist. (die beträge werden also nicht mit den anderen Umsatzsteuerbeträgen von 2019 verrechnet.

    Aber es ist ja ein Umsatzsteuer Vorschuss, der mit der Restlichen Umsatzsteuer verrechnet werden muss.

    Ich komm da, wie gesagt nicht weiter, ich habe sehr lange nach antworten im Netz gesucht, aber nichts genau passendes gefunden, nur dass es mich eher noch mehr verwirrt hat.


    ich möchte zum einen wissen, wie ich es richtig verbuche,

    zum anderen aber möchte ich es auch komplett verstehen und nachvollziehen können, warum es so verbucht wird.


    Wenn mir hier einer von euch helfen könnte, wäre ich sehr Dankbar dafür. :love:


    Danke :thumbsup:

  • Ja, das würde ich auch gerne machen. das wäre aus meiner sicht auch verrechnungstechnisch nachvollziehbar.


    Das würde dann heissen:


    ich buche die Umsatzsteuer Voranmeldung vom 3.Q2018 (welches erst 2019 gezahlt wurde) auf das Konto 1780 von 2019?


    Wenn das so richtig wäre, hätte sich das Problem gelöst.

    ich habe mich halt von dem konto 1790 durcheinanderbringen lassen... ist wohl dann nur für Umsatzsteuer jahresabrechnungen vorgesehen und nicht für Voranmeldungen?

  • ich buche die Umsatzsteuer Voranmeldung vom 3.Q2018 (welches erst 2019 gezahlt wurde) auf das Konto 1780 von 2019?

    Nein, denn dann würde deine UStE. 2018 ja nicht stimmen, weil die bei der Berechnung das Konto 1780 mit einbezieht.

    Da der Betrag ja erst 2019 überwiesen wurde (in den Bankauszügen auftaucht) kannst Du die "Krücke" 1360 Geldtransit verwenden.

  • Da verstehe ich jetzt nicht ganz.


    2018 ist abgeschlossen und die Abrechnungen sind gemacht.


    es geht mir hier darum, dass ich dem Finanzamt 2019 geld gegeben habe (Umsatzsteuervorauszahlung 2018) und diese Vorauszahlung ja mit meiner Tatsächlichen Umsatzsteuer wieder verrechnet werden muss. ich habe keine lust dem FA das Geld zu schenken ;)


    Wenn ich es au 1360 Geldtransit stecke, wie soll es dann mit der USTE verrechnet werden?

  • es geht mir hier darum, dass ich dem Finanzamt 2019 geld gegeben habe (Umsatzsteuervorauszahlung 2018) und diese Vorauszahlung ja mit meiner Tatsächlichen Umsatzsteuer wieder verrechnet werden muss.

    und wenn Du Deine UStVa 4/4 2018 im Jan. 2019 bezahlst, muss diese 2018 auf 1780 Umsatzsteuervorauzszahlungen gebucht werden. Da Du das Geld aber erst im Jan. überweist, kannst Du nicht schon im Dez. 2018 gegen Bank buchen, weil sonst der Kontostand nicht stimmen würde.

    also gegen 1780 an 1360 und im neuen Jahr wird 1360 an 1200 der Geldtransit beendet/ausgeglichen.

    Wenn ich es au 1360 Geldtransit stecke, wie soll es dann mit der USTE verrechnet werden?

    Du steckst es nicht auf 1360 sondern "zahlst mit 1360" die UstVz 1780

    Das "richtige" Geld fließt dann im neuen Jahr 2019

  • Also heisst das, ich verbuche das geld NACHTRÄGLICH in 2018 und muss dann eine berichtigte Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben? Die Umsatzsteuererjahresklärung ist ja schon raus...

    auf welches Datum verbuche ich es? muss ich da ein Eigenbeleg schreiben?


    und wie verbuche ich es dann im Januar? auf 1790 Umsatzsteuer vorjahr?