Hallo zusammen,
wie muss ich die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit (Entschädigung) ansetzten, welcher mit Laufzeit Sept. 2019 bis Februar 2020 im März 2020 berechnet und gezahlt wurde?
Alles in 2019 - Kündigung und Entschädigung war ja 2019?
Anteilig 3/5 in 2019 und 2/5 in 2020?
Oder alles in 2020?
LG vom Flugbuch